KFZ dürfen monatelang ungenutzt im öffentlichen Raum herumstehen, solange der TÜV gültig ist. Warum wird es jetzt offenbar Sitte, dass in Jena via Mängelmelder jedes Fahrrad mit der bloßen Behauptung monatelanger Standzeit zum Abschuss freigegeben werden kann?
Wie erfolgt von Seiten der Stadt die Halterermittlung und welche Prüffristen werden dabei vor der Entsorgung eingehalten?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
960
Diskriminierende Werbung
9
Gewässer
212
Laterne
1153
Müll
1869
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
459
Sonstiges
1689
Spielplatz/Sportanlage
226
Stadtbäume
465
Stadtgrün
499
Stadtwald/Wanderwege
642
Straße/Gehweg/Radweg
3963
Straßenreinigung/Winterdienst
615
Straßenschild
1036
KFZ dürfen monatelang…
Permalink