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Es gilt §20 StVO.
An haltenden (Linien-)Bussen darf auch im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
Wenn der Schulbus den Warnblinker eingeschaltet haben, darf sogar nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Auch im Gegenverkehr. Und jeweils mit Abstand.

Unabhängig davon, ob der Schulbus nun den Warnblinker eingeschaltet hat, zeigt sich anhand Ihrer Schilderungen, dass wir kein Regelungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit haben.

Die Regeln sind klar. Sie sind eindeutig. Bus = langsam.
Da braucht es nicht noch mehr Schilder. Es braucht Einhaltung (und ggfs. Kontrolle) der bestehenden Regeln.

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