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Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
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Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "

Die Krieger Unternehmensgruppe (zu der auch die Möbel Kraft AG gehört) hat die Möbelhauskette "FINKE" übernommen. Dazu zählt auch der Standort in Jena an der Stadtrodaer Straße. Die Krieger Projektentwicklung GmbH beabsichtigt den Umbau und die Erweiterung des Möbel-Einrichtungshauses.

Weitere Informationen zum Vorhaben

Folgende wesentliche Planungziele sollen mit dem Bebauungsplan sichergestellt werden:

  • Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Umbau und der Erweiterung des Möbel-Einrichtungshauses;
  • Festsetzung einer maximalen Verkaufsfläche von 38.100 m², darunter maximal 3.900 m² Randsortimente;
  • Errichtung einer Verbindung für Fußgänger und Radfahrer auf der Nordseite der Stadtrodaer Straße (Lückenschluss);
  • Festsetzen eines hohen Anteils an Dachbegrünung.

Letzter Beschluss zum Vorhaben

  • Beschlussvorlage 21/1111-BV - Beschluss der Stadtrates vom 08.12.2021 "Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Entwurf zum Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
  • Beschlussvorlage 19/2249-BV - Beschluss der Stadtrates vom 09.05.2019 "Städtebaulicher Vertrag zur Ausarbeitung der städtebaulichen zum Bebauungsplan B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "
  • Beschlussvorlage 18/2063-BV - Beschluss des Stadtrates vom 23.01.2019 "Einleitungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes B-Lo 13 "Möbelhaus 'An der Autobahn' "

Aktueller Bearbeitungsstand

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Planentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen, die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 2/22. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 24.01. - 25.03.2022. Die Beteiligung der TöB´s (Träger öffentlicher Belange) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte parallel.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / nächste Schritte

Die eingegangenen Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen werden gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen und daraus der finale Bebauungsplan erarbeitet. Das Abwägungsergebnis und die Satzung für den Bebauungsplan werden dem Stadtrat voraussichtlich im IV. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kosten soweit bezifferbar

Die Kosten des Planverfahrens werden von der Krieger Projektentwicklung GmbH getragen.

Betroffenes Gebiet

Drackendorf
Neulobeda

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Wirtschaft / Arbeit

Bürgerbeteiligung

Formell: Ja.
Die Beteiligung erfolgt im Zuge des Planverfahrens gem. BauGB.

Informell: Nein.
Derzeit sind keine Gründe erkennbar, die eine über das formelle Verfahren gemäß BauGB hinausgehende Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern.

Aktualisierungsdatum

14.08.2024

Versionsnummer

4.0

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