#13518-2024

Beschreibung des Mangels

Es geht um den kombinierten Rad- und Fußweg in der Kahlaischen Straße stadtwauswärts. Soweit ich mich erinnern kann, durfte dieser bis vor einiger Zeit auch stadtauswärts genutzt werden. Nun scheint das nicht mehr möglich zu sein und man muss auf die Straße ausweichen. Dies ist aus mehreren Gründen für alle Beteiligten untragbar. Als Fahrradfahrer (mich eigeschlossen) läuft man Gefahr, in die Schienen zu geraten und zu stürzen. Wenn eine Straßenbahn hinter einem kommt, kann diese nicht ausweichen und muss die ganze Strecke hinter dem Radfahrer herfahren. Im Sinne des Fahrplanes sicher nicht wünschenswert. Außer dieser ist so nett, steigt ab und lässt sie mitsamt des Autokorsos vorbei. Da die Stadt sich ja eine umweltfreundliche Stadt nennt und gerne die Lichter abends für die Umwelt ausschaltet oder am Stadtradeln teilnimmt, ist mir nicht klar, warum Radfahrer in dieser Stadt keine Möglichkeit haben, eine ordentliche Rad-geeigenete Route in die Stadt (außer, man kommt aus Lobeda) und durch diese hindurch zu erhalten. Ständiges Auf- und Absteigen ist an der Tagesordnung und nun wird man auch noch auf gefährliche Straßenabschnitte verwiesen. Ich bitte sehr, dieses zu überdenken und die Rad-, Auto- und Straßenbahnfahrer in unserer sowieso verkehrsgeplagten Stadt zu entlasten. (und bitte nicht die Ausweichroute durch das Paradies vorschlagen, diese ist teils nicht beleuchtet und ein Umweg, wenn man nicht direkt aus Burgau kommt)
Vielen Dank

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.921728351837, 11.581596256684

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#13518-2024" wurde gemeldet.

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Vielen Dank für den Hinweis. Der Gehweg ist dort nicht freigegeben und darf aktuell nur von Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr benutzt werden. Ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Die Freigabe musste entfernt werden, weil die entsprechende Breite des Gehwegs dies nicht zulässt. In der Tat bleibt nun nur die Möglichkeit auf der Fahrbahn oder auf dem parallelen Weg im Burgauer Weg zu fahren. Natürlich mit Bleuchtung am Fahrrad, sodass man etwas sieht und auch von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wird. Andere Alternativrouten gibt es aktuell nicht. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#13518-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

An der markierten Stelle gibt es über die Schienen einen Parallelweg, der kein Umweg ist. Im übrigen ist gerade dort eine Freigabe des Fusswegs sehr problematisch, da wie die Erfahrung zeigt die Radfahrer keine Rücksicht auf zu Fuß gehende nehmen. Und eine Freigabe auch noch in Gegenrichtung wie von Ihnen gewünscht ist äußerst unfalllträchtig.

Es existiert in der Kahlaischen Straße kein Radweg. Auch kein "kombinierter Geh- und Radweg". Und dies aus guten Gründen.
Die von Ihnen vorgebrachten "Argumente" sind sämtlichst Strohmann-Argumente
- Sturzgefahr bei Schienen ist immer gegeben. Das ist dem System Schiene immanent. Existenz von Schienen erfordert keine Einrichtung von Radwegen
- Hinterherfahren ist dem System Straßenverkehr immanent. Das trifft auch zu, wenn ich mit meinem Deutz-Schlepper mit 10kmh dort fahre. Oder sollen dann Trecker-Wege angelegt werden?
- Die Fahrbahn der Kahlaischen Straße IST eine ordentliche Fahrradroute, weil das Radfahren auf der Fahrbahn der Regelfall nach Straßenverkehrsordnung ist. Die Fahrbahn ist keine "Zumutung" und kein Radfahrer ist ein "Hindernis", ganz gleich, wie schnell oder langsam unterwegs.

Die vorhandene sogenannte "Nebenfläche" für den Fußverkehr ist zu schmal um darauf Radverkehr zu erlauben. Punkt. Die Nebenfläche weist Gefällestrecken auf. Das verträgt sich nicht mit Fußverkehr. Die Einmündungen sind absolut nicht einsehbar, weshalb auch für alle Verkehrsarten schon Abbiegebeschränkungen eingerichtet wurden.

Laut der STVO ist der Normalfall das Fahrradfahrer*innen die Fahrbahn zu benutzen haben. Und nicht der Radfahrer *innen müssen Rücksicht auf MIV und ÖPNV nehmen sondern der Stärkere im Straßenverkehr muß Rücksicht walten lassen. Wenn ein Gehweg wie zwischen Felsenkellerstr. und Mühlenstr. zu schmal ist, um auch noch den Radverkehr aufzunehmen, ist er nicht freizugeben von der Verkehrsbehörde.

Ganz ehrlich, wenn ich manche Kommentare hier lese bin ich sicher das diejenigen noch nie bspw. Morgens um 7 diese Strecke auf dem Fahrrad zurückgelegt haben.

Beispiel stadtauswärts von Unterführung Bahnschiene bis Bahnübergang Mühlenstr. Hier die Straße mit dem Fahrrad zu verwenden ich schlicht lebensgefährlich und oder -müde. Niemand nimmt hier Rücksicht auf den Schwächeren, egal was in der STVO steht.

Ähnliches Beispiel Mühlenstr. Morgens. Hier kann man nur in der Mittag fahren und das Hupen aushalten wenn man lebensgefährliche Situationen verhindern will. Hier wird man selbst mit Kindern auf den Fahrräder vor einem bedrängt.

Man sollte sich immer überlegen wer im Verkehr gerade welche Knautschzone hat und welche Resourcen verwendet .