Allgemeinverfügung - Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe (mobile Geflügelhändler)
Das Landesamt für Verbraucherschutz Thüringen hat eine Notverordnung erlassen. Demnach darf Geflügel im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden, soweit das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärtzlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurden.
Die Allgemeinverfügung kann unter Downloads geöffnet werden.