Nachdem ich vor kurzem meine Tätigkeit in der Abteilung Beiträge beim Kommunalservice der Stadt Jena antrat, wurden mir die ersten Fragen von Freunden und Bekannten zum Thema gestellt. Eine der dringendsten war folgende: Wieso werden Beiträge für Straßen(aus)bau erhoben, wenn jeder Steuern zahlen muss, die dafür ebenso verwendet werden könnten? Warum reichen diese Einnahmen nicht aus um eine Straße (aus)zu bauen?
Im Folgenden soll versucht werden diese Fragen zu beantworten. In diesem ersten Teil werden gesetzliche Regelungen vorgestellt, die das Thema Straßenbaulast betreffen. Ein zweiter Teil klärt die Frage, wer für welche Steuern „zuständig“ ist. Im dritten und letzten Teil wird es dann um Beiträge an sich und eine mögliche Abschaffung von Straßenbaubeiträgen gehen.
Träger der Straßenbaulast
Zunächst muss festgestellt werden, wer für welche Straßen zuständig, d.h. der Straßenbaulastträger ist. Dieser trägt die Verantwortung für den Bau, die Unterhaltung/Instandhaltung und den Betrieb von Straßen und Wegen (dazu gehören auch: zugehörige Straßenausstattung und Bauwerke, wie Brücken, Tunnel oder Lärmschutzwände). Dies ist, je nachdem welche Straßen betroffen sind, unterschiedlich.
Der Bund ist Straßenbaulastträger für Bundesautobahnen und Bundesstraßen (§ 3 Bundesfernstraßengesetz), wobei das Land diese Aufgaben für den Bund übernommen hat. Für Landesstraßen ist das Land Thüringen Träger der Straßenbaulast, für Kreisstraßen sind es die Landkreise und für Gemeindestraßen selbstverständlich die Gemeinden (§ 43 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz).
Eine Besonderheit besteht bei Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern – diese sind auch zuständig für Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen. Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern sind zusätzlich Straßenbaulastträger für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen.
Die Stadt Jena ist also sowohl für ihre eigenen Straßen zuständig, als auch für Landes- und Bundesstraßen, die durch Jena hindurch führen, und hat damit die Verantwortung für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb dieser.
…Weiter geht es in Teil 2…
/AE
Die gnadenlose Abzocke der Bürger durch das brd Regime ist „alternativ los“. Deutscher Michel wehr dich kauft die Lügen nicht mehr ab.
Sehr geehrter Herr Eckstein,
natürlich ist eine Beitragserhebung nicht „alternativlos“ – wie Sie auch den beiden weiteren Teilen unserer Diskussion entnehmen können. Es ist abzuwägen, welche Variante nun „die Richtige“ ist – jede wird wahrscheinlich Befürworter und Gegner finden. Keine Lösung wird den Interessen aller Beiteiligter (und vergessen Sie nicht: auch die Kommunen sind Beteiligte) gerecht werden können.
Wir freuen uns selbstverständlich darüber, wenn Sie Vorschläge diskutieren.
Ihre Abteilung Beiträge / AE
Lieber Herr Eckstein,
wir wissen nicht, was Sie dazu bewegt, unsere demokratische Grundordnung als „alternativloses BRD Regime“ zu bezeichnen. Aber zur Grundordnung gehört eben auch die Meinungsfreiheit, weshalb Sie den „deutschen Michel“ auch gerne zur Gegenwehr auffordern dürfen oder ihm raten dürfen, „die Lügen“ nicht mehr abzukaufen. Welche Lügen meinen Sie denn? Vielleicht kann ich Ihnen ja noch kondtruktiver antworten.
Mit freundlichen vorweihnachtlichen Grüßen
gez.
Rainer Sauer