Fahrtkostenanträge für das Schuljahr 2019/2020 ab sofort erhältlich
Ab sofort sind die Anträge auf die Erstattung von Schülerbeförderungsleistungen für das Schuljahr 2019/2020 in den Schulsekretariaten, im Serviceportal der Stadt Jena unter der Dienstleistung Schülerbeförderungsleistungen beantragen und bei der Schulverwaltung der Stadt Jena (jugendamt, Am Anger 13, 07743 Jena) erhältlich.
Anträge auf gesetzliche Leistungen (Fahrausweis bzw. Geldleistungen)
Der Eingang des Antrags muss in der Schulverwaltung bis zum 03.05.2019 erfolgen; nur dann ist eine Aktivierung bzw. erstmalige Bereitstellung der Chipkarte zum 19.08.2019 (erster Schultag) sowie die Zusendung des Bescheides gewährleistet.
Anträge auf Wahlschulleistungen (Geldleistung mit 30, 40 bzw. 50 %)
Der Eingang des Antrags muss in der Schulverwaltung bis zum 30.10.2019 erfolgen; ansonsten kann nur der anteilige Zeitraum ab Antragstellung berücksichtigt werden.
Anträge auf ein Mobilitätsticket (Fahrausweis)
Der Eingang des Antrags muss in der Schulverwaltung bis zum 03.05.2019 erfolgen; nur dann ist eine Ausgabe des Schülerferientickets (abzuholen vom 01.07.2019 bis 05.07.2019 in der Schulverwaltung, siehe Bescheid) sowie die Aktivierung bzw. Bereitstellung der Chipkarte zum 19.08.2019 (erster Schultag) gewährleistet.
Alle weiteren Informationen finden Sie im Serviceportal der Stadt Jena unter der Dienstleistung Schülerbeförderungsleistungen beantragen.