Überschwemmungsgebiet Genehmigung
Entlang der Saale und der Roda sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Diese dienen dem Hochwasserrückhalt und der Sicherung des Wasserabflusses. Sie sind von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.
Details
Die Errichtung baulicher Anlagen im Überschwemmungsgebiet ist nach § 78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersagt.
Ein grundsätzliches Verbot besteht nach § 78a Abs. 1 WHG weiterhin für die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, das Ablagern von Gegenständen, das Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche, das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern sowie für die Umwandlung von Grünland und Auwald.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung durch die untere Wasserbehörde erteilt werden.
Auskunft zur Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete sowie zu den prognostizierten Wasserständen bei einem statistisch alle 100 Jahre wiederkehrenden Hochwasser HQ(100) erteilt die untere Wasserbehörde.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind 1-fach in Papierform sowie digital im pdf-Format bei der unteren Wasserbehörde einzureichen:
- formloses Antragsschreiben mit Unterschrift
- Erläuterung des Vorhabens
- Übersichtslageplan M 1 : 25 000 oder M 1 : 10 000
- Lageplan
- Flurkartenauszug
- Bauwerkspläne/ Detailpläne
- Nachweis des Retentionsraumausgleichs (Grundfläche x Wasserstand)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Rechtsgrundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Näther | Sachbearbeiterin Untere Wasserbehörde/ Umweltplanung |
E-Mail: daniela.naether@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5288 Fax: 0049 3641 49-5255 |