Stimmt so zugegebenermaßen nicht wenn man das VZ-240 dahinter beachtet. Das ordnet einen benutzungspflichtigen Radweg an, d.h. die ganze Aktion dient nur dazu zu erzwingen das Radfahrer die von der Schnellstraße kommen auf den Radweg wechseln.
Da stellt sich trotzdem die Frage ob man das nicht hätte eindeutiger gestalten können, z.B. nach der Öffnung einfach das sonst übliche Verbotsschild für Radverkehr anbringen. Das wäre klar und eindeutig.
Stimmt so zugegebenermaßen…
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