Beschreibung des Mangels
Angeordnetes beidseitiges Parken auf Gehwegen in der Leipziger Straße
In der Leipziger Straße ist zwischen Scharnhorststr. und Gneisenaustr. beidseitig Gehwegparken jeweils mit Zeichen 315 angeordnet. Die zugeparkten Gehwege auf beiden Seiten führen dazu, dass ich als Fußgängerin oft nirgends durchkomme, geschweige denn mit Einkaufstasche und Kinderwagen.
Nach § 12 (4a) StVO sollte beidseitig angeordnetes Gehwegparken gar nicht zulässig sein?
Um ein Durchkommen für Fußgänger zu ermöglichen, erbitte ich die StVO-konforme Ausweisung des Gehwegparkens und damit konsequenterweise die Abschaffung des angeordneten Gehwegparkens auf mindestens einer Straßenseite.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.940534397149, 11.592287421227
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