Niederlassungserlaubnis - asylberechtigt bzw. Flüchtling
Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis (§ 26 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz) ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis hängt von der Integration des Ausländers ab. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Details
Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn:
e n t w e d e r der Ausländer
- seit 5 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder Flüchtling ist und
- sein Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist und
- über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt („Deutsch-Test für Zuwanderer“ auf dem Niveau A2 absolviert),
o d e r der Ausländer
- seit 3 Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder Flüchtling ist und
- die deutschen Sprache beherrscht („Deutsch-Test für Zuwanderer“ auf dem Niveau C1 absolviert) und
- sein Lebensunterhalt weit überwiegend gesichert ist,
s o w i e
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein Widerruf- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet hat,
- gegen den Ausländer kein Ausweisungsinteresse besteht (beispielsweise wegen Straftaten),
- dem Ausländer die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
- der Ausländer eine Erlaubnis zur dauernden Ausübung seiner Erwerbstätigkeit besitzt, sofern diese erforderlich ist (beispielsweise Berufserlaubnis),
- der Ausländer über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt (Test „Leben in Deutschland“ mindestens 15 Fragen richtig beantwortet),
- der Ausländer über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familienangehörigen verfügt.
Ablauf/Fristen
Die Ausländerbehörde der Stadt Jena hat ihre Bearbeitungsabläufe umgestellt. Um die Wartezeiten auf Termine und Aufenthaltstitel zu verkürzen, werden zukünftig alle Anträge ohne persönliche Vorsprache geprüft. Daher ist keine Buchung eines persönlichen Vorsprachetermins mehr nötig.
Senden Sie uns bitte die entsprechenden Antragsformulare sowie alle notwendigen Unterlagen entweder auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail an: antrag-abh@jena.de. Bitte senden Sie uns keine Originalurkunden.
Bei Rückfragen setzen wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung. Stellen Sie daher bitte sicher, dass Sie auf dem Postweg oder ggf. per E-Mail oder Telefon für Rückfragen erreichbar sind.
Wenn nach abschließender Prüfung Ihres Antrages eine persönliche Vorsprache notwendig wird, erhalten Sie von uns kurzfristig einen Termin.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Reisepass
- Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zusätzlich Einverständniserklärung des Eigentümers)
- Krankenversicherungsnachweis
- geeignete Einkommensnachweise (beispielsweise Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, bei Selbstständigen die letzten beiden Einkommensteuerbescheide und eine aktuelle BWA/GUV, Arbeitsvertrag)
- Zertifikat Integrationskurs
- unterschriebenes Belehrungsblatt
- ggf. Einverständniserklärung zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
---|---|
Montag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Hinweis
Terminvereinbarung ist notwendig.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Ausstellung Fiktionsbescheinigung |
13,00 € |
Erteilung Niederlassungserlaubnis über 18 Jahre |
113,00 € |
Erteilung Niederlassungserlaubnis bis 18 Jahre | 55,00 € |
Reiseausweis an Personen ab 24 Jahre | 60,00 € |
Reiseausweis an Personen bis 24 Jahre | 38,00 € |
Reiseausweis an Personen bis 12 Jahre | 14,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Asylgesetz (AsylG)
- Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung (AsylZBV)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
- Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung - BeschV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung - IntV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Collin | Sachbearbeiterin Name: A - Alm Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3364 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Schlöffel | Sachbearbeiterin Name: Aln - De Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3366 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Schuchhardt | Sachbearbeiterin Name: Df - Kar Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3741 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Dahinten | Sachbearbeiterin Name: Kas - M Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3358 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Frau Krischker | Sachbearbeiterin Name: N - Shei Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3767 Fax: 0049 3641 49-3769 |
Herr Birdal | Sachbearbeiter Name: Shej - Z Team Querschnittsaufgaben und Asyl |
E-Mail: auslaenderbehoerde@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3361 Fax: 0049 3641 49-3769 |