Amtsärztliches Gutachten zu Beihilfeanträgen
Der Fachdienst Gesundheit erstellt Gutachten im Rahmen der Gewährung von Kuren sowie stationären Rehabilitationsmaßnahmen nach den für die Beamten und Beamtinnen gültigen Beihilfevorschriften.
Details
Zur Überprüfung der medizinischen Indikation einer Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme führt der Fachdienst Gesundheit Begutachtungen für Beamte und Beamtinnen, die ihren Wohnsitz in Jena haben, durch. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme vorher bei der zuständigen Beihilfestelle beantragt werden muss. Des Weiteren empfiehlt es sich, sich vorab bei der gewünschten Kur- oder Reha-Einrichtung nach etwaigen Wartezeiten für die Durchführung der Maßnahme zu erkundigen.
Eine terminvereinbarung ist erforderlich. Für die Begutachtung sollte ca. eine Stunde Zeit eingeplant werden. Handelt es sich um eine Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur, so ist auch die Anwesenheit des zu therapierenden Kindes erforderlich.
Hinweise zum Datenschutz
Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter Downloads.
Unterlagen
- Personalausweis
- Auftrag der Beihilfestelle
- haus- oder fachärztliche Befunde zum Krankheitsbild, Krankenhausberichte
- Name und Anschrift der favorisierten Kur-/Reha-Einrichtung
Öffnungszeiten
Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.
Gebühren
Leistung | Gebühr |
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Begutachtung inkl. Gutachtenerstellung | 20,00 Euro |
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.
Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.
Rechtsgrundlagen
- § 28 Abs. 6 Ziff. 1 ThürBhV
- § 29 Abs. 6 Ziff. 4 ThürBhV
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Schramm | Sekretärin Fachdienst Gesundheit |
E-Mail: gesundheitsamt@jena.de Telefon: 0049 364149-3136 Fax: 0049 364149-3127 Raum: 01_04 |