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Wie im Saale-Holzland-Kreis mit der Empfehlung umgegangen wird, keine Straßenbeiträge mehr zu erheben – Straßenbaubeiträge
Alles über Beitragserhebung Allgemein Prüfauftrag "Abschaffung der Beiträge" Wie Beiträge zu bezahlen sind

Wie im Saale-Holzland-Kreis mit der Empfehlung umgegangen wird, keine Straßenbeiträge mehr zu erheben

Straßenausbau in der Leipziger Straße

Die Ostthüringer Zeitung hat in den vergangenen Tagen im Saale-Holzland-Kreis (SHK) eine Umfrage durchgeführt, wie man dort mit der Empfehlung der Landesregierung umgeht, ab Jahresanfang keine Straßen(aus)baubeiträge mehr zu erheben. Im Einzelnen ist zu erfahren:

In Frauenprießnitz, Golmsdorf, Neuengönna, Löberschütz und Tautenburg sind viele Dorfstraßen saniert, Gehwege gebaut und die Straßenbeleuchtung wurde erneuert. Überall, wo Straßen dabei grundhaft ausgebaut wurden, seien die Anwohner über Straßen(aus)baubeiträge an den Kosten beteiligt worden, berichtet Bürgermeister Rolf Fischer der Zeitung. „Doch wenn die Gesetze nun geändert werden und künftig bei neuen Bauvorhaben keine Ausbaubeiträge von Anwohnern mehr gefordert werden, kann schon ein großer Frust aufkommen bei denen, die für die gleiche Sache viel Geld bezahlen mussten“, räumt er ein. Die Erhebung von Straßen(aus)baubeiträgen seien für seinen Ort „nie eine Option“ gewesen, man habe abgewartet, sagte dagegen Großlöbichaus Bürgermeister Dieter Plog. Jetzt, nach den positiven Signalen der Landesregierung, sollen in Großlöbichau endlich Gehwege und eine Straßenbeleuchtung gebaut werden.

Nach Auskunft von Uwe Habel, Chef des Bauamtes der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Dornburg-Camburg, hat die Mehrzahl seiner mehr als ein Dutzend zugehörigen Gemeinden in der Vergangenheit Straßenbaumaßnahmen realisiert, für die einmalige oder wiederkehrende Beiträge von den Anwohnern zu erheben sind. In mehreren Gemeinden seien Bescheide verschickt und auch schon bezahlt worden. Dort jedoch, so Habel, wo noch keine Schlussrechnung eingegangen sei, wurden die Bescheide noch nicht erstellt. Allerdings sei man an geltende Gesetze und die einzelnen Gemeinden an ihre Satzungen gebunden, sagte er. „Absichtserklärungen sind eben keine Gesetze, und so lange es keine gültige Änderung des Kommunalabgabengesetzes gibt, müssen wir uns an die Regelungen halten, die gelten“, wird Uwe Habel in der Ostthüringer Zeitung zitiert. Also würden in der VG Straßenbeiträge weiter ordnungsgemäß berechnet.

Habels Amtskollegin Beate Weber in der VG Südliches Saaletal, kritisiert, dass Bürger nach der geplanten Gesetzesänderung unterschiedlich behandelt werden müssten. Heißt, einer muss zahlen, der andere nicht, denn die nach dem 01.01.2019 beginnenden Baumaßnahmen sollen ja beitragsfrei sein. Man verfahre aber „wie immer: Was beitragspflichtig ist, muss gezogen werden“, sagte Weber zur Ostthüringer Zeitung und nannte das Beispiel Sulza: Dort haben die Bürger noch Ende 2018 Beitragsbescheide erhalten. Für Vorhaben wie die Ortsumgehungen der B 88 in Rothenstein, müssten die Beitragsbescheide erst berechnet und verschickt werden, erklärte Beate Weber. Auch wenn ein neues Gesetz gilt, würden die Grundstückseigentümer in ihrer VG trotzdem noch Beitragsbescheide für die alten Maßnahmen erhalten.

Sehr skeptisch ist man in der VG-Verwaltung in Kahla. Von dort heißt es, auch beim Kita-Gesetz sei von Erfurt versprochen worden, dass nichts an den Gemeinden hängen bleibe. Und dann sei doch eine Servicepauschale gekommen, in der Kosten versteckt sind, die von den Gemeinden bezahlt werden müssen. Wolfgang Fiedler, MDL und zugleich selbst Bürgermeister in Tröbnitz, fordert dagegen, die Landesregierung solle unverzüglich sicherstellen, dass die Kommunen schnellst möglich ihre Einnahmeverluste ersetzt bekommen, die durch den vorläufigen Verzicht auf Beiträge seit Jahresbeginn entstanden sind. Die meisten Kommunen seien „klamm und können es sich nicht leisten, auf das Geld zu verzichten“, wird Fiedler zitiert. / RS

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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