Mietspiegel für Wohnraummieten
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gem. § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese gibt die üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage wieder.
Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe, gleichermaßen für Mieter/-innen und Vermieter/-innen. Er kann Mieter/-innen vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen schützen und bietet gleichzeitig Vermieter/-innen eine Übersicht über die üblicherweise gezahlten Mieten.
Er stellt neben der Benennung von drei vergleichbaren Wohnungen, dem Sachverständigengutachten und der Auskunft aus einer Mietdatenbank eine der gesetzlichen Möglichkeiten für die Ermittlung der Vergleichsmiete dar.
Details
Der aktuelle Mietspiegel wurde vom DMB Mieterverein Jena e. V., als Interessenverband der Mieter, und dem Haus-, Wohnungs-, und Grundeigentümerverein Jena e. V., als Interessenverband der Vermieter, am 20.10.2023 für die Stadt Jena anerkannt. Mit der Anerkennung handelt es sich gem. § 558 d Abs.1 BGB um einen qualifizierten Mietspiegel. Er ist alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erheben. Bereits seit dem 09.10.2013 gilt für die Stadt Jena der qualifizierte Mietspiegel. Der vorliegende Mietspiegel 2023 ist eine Fortschreibung in Form einer Neuerhebung und erfolgte gem. § 558 d Abs. 2 BGB anhand einer Stichprobe.
Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe, gleichermaßen für Mieter/-innen und Vermieter/-innen. Er kann Mieter/-innen vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen schützen und bietet gleichzeitig Vermieter/-innen eine Übersicht über die üblicherweise gezahlten Mieten.
Die Stadt Jena stellt die Mietspiegelbroschüre in Printform kostenfrei an folgenden Standorten ab Januar 2024 zur Verfügung:
- Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt
- Dezernat für Familie, Bildung & Soziales
- Stadtteilbüro Lobeda
- Stadtteilbüro Winzerla
- bürgerservice Jena
- Jenarbeit
- DMB Mieterverein Jena e. V.
- Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Jena e. V.
Sie können Ihre ortsübliche Verlgeichsmiete auch über die Online-Berechnung ermitteln.
Geltungsbereich
Der Mietspiegel ist grundsätzlich nur für vermietete Wohnungen in Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen im Stadtgebiet von Jena anwendbar, nicht jedoch auf Ein- und Zweifamilienhäuser. Darüber hinaus sind folgende Wohnungen vom Mietspiegel ausgeschlossen:
- Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und somit einer Mietpreis- und/oder Belegungsbindung unterliegen
- Wohnungen mit gewerblich oder teilgewerblich genutzten Räumen
- Werks-, Dienst- oder Hausmeisterwohnungen
- vollständig untervermieteter Wohnraum
- Wohnungen in Heimen und Anstalten, in denen Zusatzleistungen des Vermieters gewährt werden, z. B. Verpflegung, Betreuung, med. Einrichtung
- Wohnraum in einer heimähnlichen Unterkunft, z. B. in Studenten- oder Jugendwohnheimen
- Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist
- Wohnungen, für die ein Staffelmietvertrag vereinbart worden ist
- Wohnungen mit Zeitmietvereinbarungen und festen Mietzinsvereinbarungen über eine Zeitdauer von mehr als drei Jahren
- möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen
- Wohnungen, deren Küche, Toilette und Bad von anderen Mietparteien mitbenutzt werden
- Wohnungen, die nicht vom Vermieter mit Bad, WC und Sammelheizung ausgestattet sind
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Schlegel | Sachbearbeiterin Wohnungsbauförderung Team Wohnen und Quartierentwicklung |
E-Mail: wbf@jena.de Telefon: 0049 3641 49-5131 Fax: 03641 49-5205 Raum: 02_35 |