Gestattung Grundstückszufahrt

Die meisten Bürger hegen den Wunsch ihr Grundstück mit dem Auto anfahren zu können. Wenn das Grundstück an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg grenzt, ist häufig eine Erlaubnis durch den Baulastträger (Straßenverwaltung als Straßenbaubehörde) notwendig.

an einer Straße, die zur Erschließung der Anliegergrundstücke dient, stellen Grundstückszufahrten Anliegergebrauch und somit keine Sondernutzung (sondern gesteigerter Gemeingebrauch) dar. Meist ist ein Umbau der öffentlichen Straßenverkehrsanlagen notwendig, weil beispielsweise Bordsteine abgesenkt werden müssen oder die vorhandene Befestigung in Art und Stärke nicht dauerhaft zum Überfahren geeignet ist. Dies wird in einem Bescheid festgeschrieben.

Dafür ist ein schriftlicher Antrag unter Beifügung eines aussagekräftigen Lageplanes zu stellen.

ist die Grundstückszufahrt Sondernutzung (§§ 18, 22 Thüringer Straßengesetz). Dafür muss der Antrag auf Gestattung des Anlegens einer Grundstücksein- und -ausfahrt gestellt werden. Nach Prüfung und Genehmigungsfähigkeit wird eine Sondernutzungserlaubnis auf Widerruf erteilt.

Straßenverwaltung

Löbstedter Straße 68
07749 Jena
Deutschland
Telefon
E-Mail
tiefbau-stadtraum@jena.de
Standort

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