Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.904598226265, 11.577383994991
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Man kann Radwege in Gegenrichtung mit dieser Beschilderung (Zusatzzeichen 1022-10 StVO) beschildern. Das wurde dort im vorliegenden Fall im weiteren Verlauf durchgängig so vorgenommen. FD Mobilität
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11106-2023, die neue ID ist: #10993-2023.
Kommentare
ja. und nein. und ja
Permalinkja, Zusatzzeichen ergänzen bestehende Gefahrenzeichen, Richtzeichen usw. und "können" daher eigentlich nicht allein stehen.
Nein, das ZZ 1022-10 kann durchaus allein stehen, vgl dazu: §2 StVO
[...]Linke Radwege ohne die Zeichen 237 [...] dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist."
ja, das alleinige ZZ an DIESER Stelle dürfte nicht im Sinne einer eindeutigen/zulässigen Anordnung sein, da es sich dabei nicht um einen "linken Radweg" handelt. Der Weg ist nicht straßenbegleitend, schon auch nicht als Radweg erkennbar.
Optionen der Beschilderung sind
das angesprochene "Gehweg, Radverkehr frei" - was in Anbetracht der prinzipiell vorhandenen Wegebeziehung des Radverkehrs als Parallelstrecke zur Rudolstädter Straße den Anfoderungen nicht gerecht wird. Denn mit der Anordnung hätte man eine Strecke, die nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Also de facto direkt eine Schiebestrecke...
die Aufstellung von Z.240 - gemeinsamer Geh- und Radweg. Durch Nicht-zugehörigkeit des Abschnittes zur Rudolst.Str. geht mit der Anordnung auch kein Verbot des Radfahrens auf der Rudolst.Str einher. Rücksichtnahme Fußverkehr-Radverkehr nach StVO bleibt
die Aufstellung bzw. Anbringung von Sinnbild Z.240 als Piktogramm auf dem Weg selbst. Mit allen Nachteilen der Erkennbarkeit und pi-pa-po.
Würde der FD eine stringente Richtung bei der Ausweisung von Radverkehrsanlagen und -beziehungen verfolgen, bei dem ein Ziel ist, endlich stadtweit die "Blauschilder" Z.237/240/241 im Stadtgebiet auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, dann wäre die letztgenannte Option des Sinnbildes vorzuziehen.
Möchte man weiter allen Rad Fahrenden bei jeder Gelegenheit dazu verhelfen, doch bloß auf dem Gehweg zu radeln, dann bei Beschwerden über zu schnelles Radfahren auf die Polizei verweist: Gehweg + Radverkehr frei..
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Di., 06.06.2023 - 12:40
Klar kann das Zeichen…
PermalinkKlar kann das Zeichen alleine stehen. Siehe VwV-StVO.
Das Zeichen gibt einfach einen nicht-benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Straßenseite frei, der in Gegenrichtung als benutzungspflichtiger Geh- und Radweg gekennzeichnet ist. Selbes Spiel wie an der Einmündung Ahornstraße.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 06.06.2023 - 16:10
Nein, denn es geht hier ja…
PermalinkNein, denn es geht hier ja nicht um einen "Radweg auf der linken Straßenseite".
Übrigens: Von Süden her steht Schild 240 - also zumindest handelt es sich hier um eine nicht konsequente Ausschilderung.
Gespeichert von Ralf Brömer (nicht überprüft) am Do., 08.06.2023 - 07:05
Antwort auf Klar kann das Zeichen… von Gast (nicht überprüft)
Bitte beachten Sie, dass der…
PermalinkBitte beachten Sie, dass der Mängelmelder nicht als Medium für Diskussionen dient. Ihr Kommentar wurde entsprechend entfernt.
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Gespeichert von Ralf Brömer (nicht überprüft) am Fr., 16.06.2023 - 07:40