Fahrerkarte - Ersatz
Sie möchten eine Fahrerkarte ersetzen.
Seit 01.05.2006 werden neue Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und alle neuen Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet.
Details
Diese Geräte erfassen digital die Lenk- und Ruhezeiten der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrer/-innen und lösen den bisherigen Fahrtenschreiber nach und nach ab. Die Bedienung der Kontrollgeräte erfolgt mit speziellen Chipkarten für das Fahrpersonal, den sogenannten "Fahrerkarten".
Voraussetzung
Sie haben in Jena Ihren Hauptwohnsitz.
Antragstellung
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da die Fahrerkarte Ihre Unterschrift enthält, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss. Ein Antragsformular muss durch Sie nicht ausgefüllt werden. Es wird durch uns erstellt und von Ihnen lediglich unterschrieben.
Ablauf/Fristen
- Das Gültigkeitsende der zu ersetzenden Fahrerkarte entspricht dem Gültigkeitsende der vorherigen Fahrerkarte, wenn die Restlaufzeit mehr als 185 Tage beträgt.
- Der Fahrer muss für den Zeitraum, in welchem er ohne Fahrerkarte ist, entsprechende Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät machen.
- Die zu ersetzende Fahrerkarte ist binnen 7 Kalendertagen unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Antragstellung zu beantragen.
- Die neue Fahrerkarte wird dem Fahrer binnen 5 Werktagen, gerechnet ab dem Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen, ausgestellt.
Unterlagen
- Reisepass oder Personalausweis
- Lichtbild: Bitte bringen Sie ein Lichtbild mit, das nicht älter als drei Monate ist und den Vorschriften der Biometrie entsspricht. Das Bild muss 3,5 x 4,5 cm groß sein. Wie das Bild beschaffen sein muss, erfahren Sie auf den Seiten der Bundesdruckerei (siehe Links)
- EU-Kartenführerschein
- Im Falle des Diebstahls ist bei der antragbearbeitenden Stelle eine (förmliche) Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen
- Beim Verlust der Fahrerkarte während der regulären Gültigkeitsdauer ist eine Versicherung an Eides statt über den Verlust und die Verlustumstände abzugeben - die Versicherung an Eides statt können Sie bei uns oder bei einem Notar abgeben
Öffnungszeiten
Dokumentenausgabe - ohne Termin
Dokumente können Sie während der Öffnungszeiten des Bürgerservice am Empfang im Erdgeschoss abholen (ohne Termin).
Andere Anliegen mit Terminvereinbarung
Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.
Terminzeiten
Tag |
Zeit |
Montag | nach Vereinbarung |
Dienstag | 08:40 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:40 – 16:00 Uhr |
Freitag | 08:40 – 13:00 Uhr |
Hinweis
Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist die Fahrerlaubnisbehörde geschlossen.
Gebühren
Leistungen | Gebühr |
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Bearbeitungsgebühr | 34,00 € |
Direkversand | 3,00 € |
Rechtsgrundlagen
- Fahrpersonal-Verordnung (FPersV)
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen Fahrerlaubnisbehörde |
Team Fahrerlaubnisbehörde |
E-Mail: feb@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3830 Fax: 0049 3641 49-3827 |