Oberbürgermeisterwahl
Der Oberbürgermeister wird alle sechs Jahre gewählt; der Wahltermin wird durch die Rechtsaufsichtsbehörde festgelegt. Die letzte Wahl fand am 26.05.2024 statt, die Ergebnisse finden Sie hier: Oberbürgermeisterwahlen - Ergebnisse.
Am 09.06.2024 treten Amtsinhaber Dr. Thomas Nitzsche und Herausforderin Kathleen Lützkendorf in einer Stichwahl gegeneinander an.
Details
Die Wahlvorschläge für die Wahl am 26.05.2024 wurden im Amtsblatt 18/24 der Stadt Jena (PDF) veröffentlicht. Einen Muster-Stimmzettel finden Sie unter Downloads.
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters beginnt am Tag nach der Annahme der Wahl, jedoch nicht vor Ablauf der Amtszeit des vorhergehenden Bürgermeisters.
Das Stadtgebiet Jena bildet das Wahlgebiet. Der Oberbürgermeister wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält niemand diese Mehrheit, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag eine Stichwahl unter den zwei Personen statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhalten hat.
Wahlberechtigung
Jeder Deutsche und Angehörige eines anderen EU-Staates, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat (Geburtstag 26.05.2008 und vorher) und seit mindestens drei Monaten in Jena seinen Hauptwohnsitz hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde, darf wählen. Er oder sie wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 05.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Wählbarkeit
Wählbar für das Amt des Ortsteilbürgermeisters sind Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (Geburtstag 26.05.2006 und vorher) und mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Jena haben.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern ab Bekanntmachung der Wahl (spätestens drei Monate vor Wahltermin) eingereicht werden.
Wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält Ende April, spätestens bis zum 05.05.2024 (21. Tag vor der Wahl) per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigung erfüllt zwei Funktionen:
Sie dient zusammen mit Ihrem personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt.
Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, vorzugsweise online, beantragen.
Antragswege für Briefwahlunterlagen
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ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) können Briefwahlunterlagen beantragt werden
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die Beantragung über die Online-Maske oder per formloser E-Mail muss spätestens am Mittwoch vor dem Wahltermin erfolgen, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
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Empfohlener Antragsweg: Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
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schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache / Bevollmächtigung: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post (rechtzeitig absenden!), per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
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die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen einschließlich der Option, sofort zu wählen, ist ab 06.05.2024 im Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste, Engelplatz möglich.
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Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Wahlzentrale abgeholt werden. Dazu sprechen Sie bitte im Bürgerservice, Engelplatz, 07743 Jena vor.
Ablauf/Fristen
- Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge zur Wahl des Oberbürgermeisters endet am 12.04.2024 (44. Tag vor der Wahl) um 18:00 Uhr.
- Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden ab dem 14.04.2024 (42. Tag vor der Wahl) versendet und müssen bis zum 05.05.2024 beim Wähler eingegangen sein.
- Die Möglichkeit zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen
- beginnt am 28.04.2024 und endet am Mittwoch vor dem Wahltermin.
- Das Briefwahlbüro im Fachdienst Bürgerdienste ist ab Montag, 06.05.2024, bis Freitag vor dem Wahltermin, 18.00 Uhr geöffnet.
- Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Stadt Jena eingetroffen sein (per Post oder über Fristenbriefkasten der Stadt oder Abgabe in der Wahlzentrale).
Unterlagen
Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie unter Links und Downloads.
Die Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags muss nicht von Seiten der Parteien und Wahlvorschlagträger eingeholt werden. Nach Einreichung des Wahlvorschlags wird dies intern geprüft. Es wird empfohlen, Wahlvorschläge von mehr als 10 Wahlberechtigten (ThürKWG § 14 Abs. 1) unterzeichnen zu lassen, um im Bedarfsfall auf eine Reserve zurückgreifen zu können.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Kommunalwahlgesetz
- Thüringer Kommunalwahlordnung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Herr Matthias Bettenhäuser | Wahlleiter Wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2005 Fax: 0049 3641 49-2020 |
Frau Diana Kölbel | stellvertretende Wahlleiterin Wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2120 Fax: 0049 3641 49-2114 |