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Einreise und Aufenthalt zwecks Schulbesuch

Sie sind herzlich willkommen, eine schule in Deutschland zu besuchen. Auch als Schüler sind Sie an die jeweils für Ihr Herkunftsland geltenden Einreisebestimmungen gebunden.

Unter Angabe Ihres Herkunftslandes im Konfigurator erfahren Sie mehr über Ihre persönlichen Bedingungen für Einreise und Aufenthalt.

Einreise und Aufenthalt für Unionsbürger

Liegt Ihr Herkunftsland innerhalb der EU bzw. des EWR, können Sie im Rahmen des Freizügigkeitsrechts ohne Einschränkungen nach Deutschland kommen. 

Ihr Aufenthalt ist an keinen Aufenthaltstitel gebunden, ein regulärer Schulbesuch ist möglich bzw. sogar Pflicht, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Als Schweizer oder Familienangehöriger eines Schweizers erhalten Sie das Aufenthaltsrecht-CH und dürfen ebenfalls eine schule in Deutschland besuchen.

Einreise und Aufenthalt für Bürger aus Drittstaaten

Stammen Sie aus einem Land außerhalb der EU bzw. des EWR, müssen Sie in den meisten Fällen ein Visum bei Deutschen Botschaften oder Konsulaten in Ihrem Herkunftsland beantragen.

Nur wer ein anderes eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland hat oder im Rahmen des Familiennachzugs bzw. -zuzugs in die Bundesrepublik gekommen ist, durchläuft das deutsche Schulsystem und muss der Schulpflicht nachkommen. 

Deshalb ist für Sie - anders als für bereits in Deutschland wohnhafte Schulpflichtige - nur ein zeitlich begrenzter Schulbesuch möglich. Dieser kann ausschließlich im Rahmen eines Schüleraustausches oder eines Intensivsprachkurses stattfinden.

Ausnahmen gibt es in Einzelfällen wie z. B. für einen Internatsbesuch. Bitte wenden Sie sich mit solchen Anliegen an die zuständige Ausländerbehörde des gewünschten Aufenthaltsortes.

Die Anmeldung zu einem Gastaufenthalt erfolgt direkt bei der gewünschten schule. Über die Aufnahme entscheidet jeweils die Schulleitung. Es gibt eine Vielzahl von Austauschprogrammen, die Sie dabei unterstützen und mitunter auch Stipendien vergeben.

Visa für Gastschulaufenthalte werden Schülern in der Regel erst ab der 9. Klassenstufe erteilt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für Ihr Visum ist die Bestätigung, dass der Austausch mit einer deutschen schule oder einer in Deutschland anerkannten Schüleraustauschorganisation vereinbart wurde und Ihr Lebensunterhalt während Ihres Aufenthaltes gesichert ist.

Hierzu benötigen Sie meist auch ein Einladungsschreiben der Gastfamilie oder des aufnehmenden Internats, in dem zugesichert wird, dass für Ihre Unterkunft und Verpflegung gesorgt ist.

Sie müssen über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen. Diese wird entweder von den Organisatoren des Austauschprogramms oder von Ihren Eltern abgeschlossen.

Längerfristiger Aufenthalt

Falls der Aufenthalt nicht als Austausch geplant wird, ist die Bestätigung der deutschen schule erforderlich, dass es sich bei ihr um eine staatliche oder staatlich anerkannte schule mit internationaler Ausrichtung handelt oder um eine schule, die überwiegend nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet.

Insbesondere bei Internatsschulen muss eine Zusammensetzung mit Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten gewährleistet sein. Falls Sie mit einem Visum einreisen, müssen Sie schon bei der Antragstellung bestätigen können, dass die finanziellen Mittel für das 1. Internats-Schuljahr vorhanden sind und glaubhaft nachweisen, dass gute Finanzierungsmöglichkeiten für eventuelle Folgejahre bestehen.

Die 2. Möglichkeit der Visaerteilung besteht für die Teilnahme an einem nicht-studienvorbereitenden Intensivsprachkurs, wenn Sie einen kurzfristigen Aufenthalt zum Erlernen der deutschen Sprache planen.

Voraussetzung ist, dass Sie täglich Unterricht haben und der Sprachkurs mindestens 18 Stunden in der Woche umfasst. Ihr Lebensunterhalt muss während des voraussichtlichen Aufenthalts nachweislich gesichert sein.

Das Ende Ihres Intensivsprachkurses hat Auswirkungen auf die Bestimmungen zu Ihrem Aufenthalt. Bitte informieren Sie sich schon vor Ihrer Einreise über Ihre Perspektiven.

Lebenshaltungskosten

Unter Lebenshaltungskosten werden alle nötigen Geldausgaben zusammengefasst, die ein Haushalt durchschnittlich im Monat tätigen muss. Dazu zählen Aufwendungen für Wohnen, Gesundheit, Lebensmittel, Mobilität und Freizeit. Weitere Bereiche sind z. B. Beklei

Gesundheitssystem in Deutschland

Um medizinische Hilfe in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Der größte Teil der deutschen Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Dafür zahlen die Versicherten einen monatlichen Beitrag. Für Arbei

Beratungsangebote

Es ist unschätzbar wertvoll, Hilfe zu bekommen, wenn man nicht mehr weiter weiß. Deshalb gibt es in Deutschland viele Beratungsstellen, die Hilfesuchenden in den unterschiedlichsten Lebenssituationen mit Fachwissen zur Seite stehen.