Bundestagswahl
Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich am 23.02.2025 statt. Hier finden Sie nähere Informationen rund um die wahl. Alle Fristen auf dieser Seite gelten vorbehaltlich der noch ausstehenden Festlegungen des Bundes nach der amtlichen Festlegung des wahltermins.
Details
Informationen
Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die wahlperiode beträgt 4 Jahre.
Die im wahlkreis 190 "Jena-Sömmerda-Weimarer Land I" zur wahl stehenden Bewerber und Parteien werden hier bekannt gemacht, sobald sie von den zuständigen Gremien bestätigt wurden.
Sie können entweder im wahllokal oder per Brief wählen. Die Briefwahlunterlagen können Sie online beantragen, sobald die notwendigen Voraussetzung hierfür vorliegen.
wahlberechtigung
wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 23.02.2007 oder früher)
- seit mindestens 23.11.2024 im wahlgebiet Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom wahlrecht ausgeschlossen sind (durch Richterspruch)
Das wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden.
wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl 2025
Die Stadt Jena bildet mit Sömmerda und dem Weimarer Land I den Bundestagswahlkreis 190. Der wahlkreis ist wiederum in einzelne wahlbezirke untergliedert. In Jena sind dies 97 Urnen- und 40 Briefwahlbezirke.
Wählerverzeichnis
Eintragung von Amts wegen
Sie können Ihr wahlrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der wahl mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in Jena gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena eingetragen und erhalten eine wahlbenachrichtigung.
Wohnungslose
wahlberechtigte, die sich in Jena aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, müssen bis zum 02.02.2025 die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen.
Umzug innerhalb von Jena nach dem 12.01.2025
wahlberechtigte, die nach dem 12.01.2025 innerhalb Jenas umziehen, bleiben in dem Wählerverzeichnis des wahlbezirks eingetragen, für den sie am 12.01.2025 gemeldet waren. Falls sie am wahltag nicht in Ihrem früheren wahlraum wählen können, beantragen sie bitte rechtzeitig einen wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Zuzug nach Jena nach dem 12.01.2025
wahlberechtigte, die aus einer anderen Gemeinde innerhalb Deutschlands nach Jena zugezogen sind und sich im Zeitraum 13.01.2025 - 02.02.2025 in Jena mit Hauptwohnung anmelden, sind im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen. Sie bleiben dort eingetragen, so dass Sie am wahltag in ihrem früheren wahlraum wählen können. Sie können sich auch von ihrer früheren wahlbehörde einen wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Auf Antrag werden sie in diesem Zeitraum in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena eingetragen und aus dem Wählerverzeichnis ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.
Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in Jena liegende Nebenwohnung nach dem 12.01.2025 als Hauptwohnung anmelden bzw. in Jena eine weitere Wohnung beziehen, die Ihre Hauptwohnung wird.
Nach dem 02.02.2025(Ausschlussfrist) ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag grundsätzlich nicht mehr möglich.
Zuzug aus dem Ausland (Anmeldung nach dem 12.01.2025 - 02.02.2025)
Falls bisher keine Wohnung in Deutschland bestand und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis erfolgte, kann bis zum 02.02.2025 bei der wahlbehörde der Stadt Jena schriftlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an die wahlbehörde der Stadt Jena, um Ihre wahlberechtigung klären zu lassen.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählererzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und kann der Gemeinde im Original oder als Scan per E-Mail übermittelt werden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der wahl, dem 02.02.2025, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. Wenn Sie vor Ihrem Fortzug in Jena gemeldet waren, senden Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (Anlage 2 Bundeswahlordnung) an die wahlbehörde.
Weitere Informationen zu diesem Thema sowie das Antragsformular sind auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters eingestellt: Informationen für Auslandsdeutsche und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - Der Bundeswahlleiter.
wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält eine wahlbenachrichtigung. Der Postversand erfolgt voraussichtlich ab 20.01.2025 bis spätestens zum 21. Tag vor der wahl (02.02.2025). Die wahlbenachrichtung erfüllt zwei Funktionen:
Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der wahlberechtigung, wenn Sie am wahlsonntag in Ihren wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen. Ihr wahlraum ist im wahlbenachrichtigungsschreiben genannt. Falls Sie Ihren wahlraum am wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, auch gern online, beantragen.
Antragswege für Briefwahlunterlagen
- Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab dem 20.01.2025 und endet am Mittwoch, dem 19.02.2025, 12:00 Uhr vor dem wahltermin, da beantragte Unterlagen später vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen würden. Dies gilt auch für die Beantragung per formloser E-Mail.
- schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache: Auf der Rückseite des wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post, per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen.
- Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am wahlsonntag von 08:00 bis 15:00 Uhr abgeholt werden. Dazu sprechen Sie (Bevollmächtigung) bitte Am Anger 28, 07743 Jena vor.
- Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Ablauf/Fristen
- Frist zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich ab dem 20.01.2025 endet am Mittwoch vor dem wahltermin, am 19.02.2025, 12:00 Uhr.
- Der wahlbrief muss bis zum wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der wahlbehörde der Stadt Jena eintreffen; Postlaufzeiten sind zu beachten.
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 13:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 13:00 Uhr |
Rechtsgrundlagen
- Bundeswahlgesetz
- Bundeswahlordnung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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wahlhelfermanagement |
wahlbehörde |
E-Mail: wahlhelfende@jena.de Telefon: 0049 3641 49-4455 Fax: 0049 3641 49-2020 |
Herr Matthias Bettenhäuser | wahlleiter wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2005 Fax: 0049 3641 49-2020 |
Frau Diana Kölbel | stellvertretende wahlleiterin wahlbehörde |
E-Mail: wahlen@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2120 Fax: 0049 3641 49-2114 |