Migrationsbeirat
Der Migrationsbeirat der Stadt Jena arbeitet ehrenamtlich. Er vertritt alle Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die eine Migrationsgeschichte haben.
Seine Aufgaben sind u. a.:
- Interessenvertretung aller Menschen mit Migrationsgeschichte in Jena
- regelmäßige Sitzungen (Sitzungssprache ist Deutsch)
- Berichterstattung im Stadtrat
- Stellungnahmen zu kommunalen Vorhaben, die die migrantischen Einwohnerinnen und Einwohner besonders betreffen
Was ist der Migrationsbeirat?
Neuwahl 2025
Am 01.04.2025 wird der Migrationsbeirat für die nächsten fünf Jahre neu gewählt. Die Wahl findet als Briefwahl statt.
Kandidatur
Einwohnerinnen und Einwohner Jenas, die sich als ehrenamtliches Mitglied in den Migrationsbeirat wählen lassen wollen, können sich im dafür vorgesehenen Zeitraum, vom 04.02. bis 25.02.2025, als Kandidatin oder Kandidat registrieren lassen. Kandidaturen nehmen das Büro für Migration und Integration und der Fachdienst Bürgerdienste entgegen.
Ein zulässiger Kandidat bzw. eine zulässige Kandidatin ist:
- selbst wahlberechtigt nach § 15 der Hauptsatzung,
- geboren am oder vor dem 01.04.2007 und
- nicht ausgeschlossen nach § 2 oder § 3 der Hauptsatzung.
Ein Formular zur Einreichung Ihres Wahlvorschlags bzw. Ihrer Kandidatur finden Sie ab 04.02.2025 im Download-Bereich.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigung nach § 15 Hauptsatzung
Wahlberechtigt ist jede Person, die
- am oder vor dem 01.04.2007 geboren ist und
- mit Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Jena gemeldet ist und
- nicht deutsch im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist oder
- deutsch im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und diese Rechtsstellung als ausländischer Einwohner durch Einbürgerung im Inland erworben hat oder
- deutsch im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder
- als Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG in die Bundesrepublik gekommen ist oder
- deren Mutter oder Vater keine Deutsche bzw. kein Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist.
Wählerverzeichnis
Ins Wählerverzeichnis werden alle Einwohnerinnen und Einwohner aufgenommen, die nach § 15 Hauptsatzung wahlberechtigt sind, soweit die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung durch die Stadt Jena ermittelt werden können. Anhand des Wählerverzeichnisses werden die Unterlagen zur Briefwahl verschickt.
Briefwahl
Die Wahl des Migrationsbeirats erfolgt in Form einer Briefwahl. Das bedeutet, dass Wahlberechtigte ab 11.03.2025 alle Wahlunterlagen per Post nach Hause zugesendet bekommen.
Wahlberechtigte, die keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, wenden sich an das Büro für Migration und Integration, Saalbahnhofstraße 9.
- Wer wahlberechtigt ist und nicht ins Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, kann sich noch bis zum 21.03.2025 aufnehmen lassen.
- Wer wahlberechtigt ist und im Wählerverzeichnis geführt wird und dennoch keine Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann die Unterlagen noch bis zum 28.03.2025 bekommen. Verlorene Wahlunterlagen werden nicht ersetzt.
Die Wahlunterlagen bestehen aus:
- einem Informations- und Merkblatt
- einem Wahlschein mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und eidesstattlicher Versicherung
- einem Stimmzettel
- einem Stimmzettelumschlag
- einem Rücksendeumschlag (Wahlbriefumschlag) mit der Adresse des Wahlbüros
Auf dem Wahlschein muss unter Angabe von Ort und Datum die eidesstattliche Erklärung unterschrieben werden, dass der Wahlberechtigte selbst den Stimmzettel gekennzeichnet hat.
Auf dem Stimmzettel können drei Stimmen an einen oder an verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten gegeben werden. Die Auswahl muss eindeutig erkennbar sein.
Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen. Stimmzettelumschlag und Wahlschein werden zusammen in den Rücksendeumschlag gelegt. Der Rücksendeumschlag wird verschlossen und an die aufgedruckte Adresse gesendet. Die Rücksendung ist kostenlos.
Wichtig: Ein Stimmzettel kann nur dann berücksichtigt werden, wenn er bis zum 01.04.2025 um 24:00 Uhr im Wahlbüro eingegangen ist.
Briefwahl
Die Untertitel können nach Start des Videos über das Symbol Einstellungen auch in den den folgenden Sprachen abgerufen werden:
- العربية
- english
- français
- kurdî
- русский
- پښتو
- دری
Ablauf/Fristen
Termin | Aktion |
---|---|
04.02. - 25.02.2025 |
Einreichung der Wahlvorschläge bzw. Kandidaturen im Büro für Migration und Integration Letzte Möglichkeit zur Abgabe von Wahlvorschlägen am 25.02.2025 ist der Einwurf bis 24:00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Stadt Jena, Am Anger 15 in 07743 Jena. |
anschließend | Prüfung der Wahlvorschläge |
ab 11.03.2025 | Versand der Wahlunterlagen an alle Wahlberechtigten |
bis 28.03.2025 | Ausstellung von Ersatzwahlscheinen |
01.04.2025 |
letzter möglicher Wahltag, an dem die Stimmzettel bis 24:00 Uhr im Wahlbüro eingegangen sein müssen Letzte Möglichkeit zur Abgabe der Stimmzettel am 01.04.2025 ist der Einwurf bis 24:00 Uhr in den Fristenbriefkasten der Stadt Jena, Am Anger 15 in 07743 Jena. |
02./03.04.2025 | Auszählung und Veröffentlichung der Wahlergebnisse |
Rechtsgrundlagen
- Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden
- Thüringer Kommunalwahlordnung
- Hauptsatzung der Stadt Jena
Öffnungszeiten Büro für Migration und Integration
Tag | Zeiten |
Montag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 15:00 Uhr |
Öffnungszeiten Fachdienst Bürgerdienste
Tag | Zeiten |
Montag | 08:30 - 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 09:00 - 13:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 13:00 Uhr |