Kirchenaustrittserklärung
Den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland können Sie im Standesamt Jena durch persönliche Vorsprache erklären. Voraussetzung für die Entgegennahme Ihrer Erklärung ist, dass Sie mit Hauptwohnsitz in Jena gemeldet sind.
Die Erklärung über den Kirchenaustritt kann nicht durch einen Vertreter bzw. Bevollmächtigten und auch nicht digital (bspw. per E-Mail) abgegeben werden.
Die Erklärungen gegenüber Notaren werden erst rechtskräftig, wenn sie im für die Erklärung zuständigen Standesamt eingehen.
Unterlagen
- personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses wird zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt)
- Geburtsurkunde oder, falls verheiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend, Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | keine Sprechzeiten |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Mittwoch | keine Sprechzeiten |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung) |
Freitag | keine Sprechzeiten |
Hinweis
Für die Terminvereinbarung bzw. die Terminanfrage per E-Mail, geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Telefonnummer an.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Beurkundung der Kirchenaustrittserklärung | 30,00 € |
Für die Austrittserklärung und die Unterrichtung der betroffenen Stellen/Behörden (Meldebehörde, Religionsgemeinschaft, Finanzamt) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro erhoben, die bei Abgabe der Erklärung sofort fällig wird.
Sollte die Erklärung vor einem Norar abgegeben werden, fällt für die darauf folgende Bearbeitung im Standesamt ebenfalls eine Gebühr, in Höhe von 30,00 €, an.
Bitte zahlen Sie mit EC-oder Kreditkarte.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Mitarbeiter/-innen |
Team Standesamt |
E-Mail: standesamt@jena.de Telefon: 0049 3641 49-3470 Fax: 0049 3641 49-3474 |