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Meldebescheinigung beantragen

Online beantragen

Sie können eine Meldebescheinigung persönlich oder online beantragen (siehe Links).

Die Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihrer aktuellen Wohnanschrift und gegebenenfalls weiterer persönlicher Daten. Sie haben die Auswahl zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung.

Hinweis

Bitte informieren Sie sich bei der einzureichenden Stelle, welche Art der Meldebescheinigung (einfache oder erweiterte) erforderlich ist und welche Daten enthalten sein müssen.

Voraussetzungen

Sie müssen aktuell oder vormals in Jena gemeldet sein.

Arten und Umfang der Meldebescheinigungen

einfache Meldebescheinigung erweiterte Meldebescheinigung

-> zum Online-Antrag

Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten :

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

-> zum Online-Antrag

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

zusätzlich auf Wunsch wählbar

  • Frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsort, ggf. Geburtsstaat
  • Geschlecht
  • Derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • Geschlecht
  • Frühere Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum
  • Ehegatten oder Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Gesetzlicher Vertreter
  • Personaldokumente
  • Lebensnachweis

Aktuell in Jena gemeldete Personen

Für aktuell in Jena gemeldete Personen stehen die Onlinedienste zur einfachen Meldebescheinigung und zur erweiterten Meldebescheinigung für die Beantragung zur Verfügung. Es werden die Zahlungsoptionen GiroPay (inkl. Paydirekt) und Kreditkarte angeboten. Die Meldebescheinigung wird Ihnen an Ihre Adresse postalisch zugestellt. Eine Beantragung mittels E-Mail wird für in Jena gemeldete Personen nicht angeboten, Sie müssen alternativ einen termin im Bürgerservice vereinbaren.

Bereits verzogene Personen

Bereits verzogene Personen können einen formlosen Antrag via E-Mail an bs-antrag@jena.de mit einer Kopie des Ausweisdokumentes + ggf. Nachweis der aktuellen Anschrift (z.B. Ausland oder bei Reisepass) stellen. Ihre Identität und Anschrift muss hierbei nachvollziehbar sein. Sie erhalten eine Zahlungsaufforderung (Vorkasse) und nach Überweisung der Gebühr wird Ihnen die Meldebescheinigung an Ihre Adresse postalisch zugestellt.

  • Ausweisdokument

Dokumentenausgabe - ohne termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne termin abholen.

Andere Anliegen mit terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Erteilung einer Meldebescheinigung 8,00 €

Erteilung einer Meldebescheinigung, die größeren Aufwand verursacht (Archivdaten - ab 5 Jahre nach Wegzug)

16,00 bis 40,00 €
  • Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales (ThürVwKostOIM)
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

Team Bürgerservice

E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827