Heizungsanlagen
Bei vielen Heizmedien wie Strom, Fernwärme, Erdwärme, Gas oder Öl wird die Heizung mittels Knopfdruck oder Regler angeschaltet. Für Heizungsanlagen mit festen Brennstoffen (Holz, Holzpellets, Kohle) ist der Aufwand hingegen größer. Außerdem können durch Festbrennstoffheizungen Rauch- und Geruchsbelästigungen auftreten. Wenn einige praktische Tipps und bestimmte Regeln beachtet werden, können diese jedoch gering gehalten werden.
Auswahl des Brennstoffs
Zunächst ist die richtige Auswahl des Brennstoffes entscheidend. In Kaminen, Öfen und Heizkesseln sind nur die Brennstoffe zu verwenden, die von den Herstellern in den Betriebsanleitungen der betreffenden Feuerstätten genannt werden.
Verboten ist das Verbrennen von Papier, Pappe, Textilien, Leder oder gar Plaste. Das Verbrennen solcher Materialien führt nicht nur zu erheblichen umweltbelastungen, sondern hat auch einen negativen Effekt auf die Lebensdauer der Anlage.
Beim Einsatz von Kohle ist auf einen niedrigen Schwefelgehalt zu achten.
Holz als Brennstoff
Kommt Holz als Brennstoff in Frage, dann ist es wichtig, nur naturbelassenes, unbehandeltes Holz zu verwenden. Das Verbrennen von gestrichenem, beschichtetem oder verleimten Holz sowie behandeltem Altholz ist nicht gestattet.
Das naturbelassene Brennholz muss ausreichend getrocknet, d. h. mindestens zwei Jahre regengeschützt und gut durchlüftet abgelagert sein. Es darf nur dann verwendet werden, wenn der Feuchtegehalt des Holzes unter 25 % liegt. In Baumärkten sind entsprechende Feuchte-Messgeräte preisgünstig zu erwerben.
Sachkundige Bedienung
Die Bedienung der Feuerstätte muss sachkundig erfolgen. Die Ableitbedingungen der Rauchgase über den Schornstein müssen den gesetzlichen Anforderungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen entsprechen. Nur so wird ein ungestörter Abtransport der Abgase in die freie Luftströmung ermöglicht und Rauchgasbelästigungen weitestgehend vermieden. Bei Fragen können Sie sich auch an Ihren Schornsteinfeger wenden.
Werden all diese Hinweise beherzigt, steht einer behaglichen Wärme nichts entgegen und die Nachbarschaft sowie die umwelt werden nicht über Gebühr belastet.
Beschwerden
Auch bei sachkundiger Bedienung mit zugelassenen Brennstoffen ist eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft, insbesondere in der Anheizphase, durch Rauch- und Geruchsbelästigungen nicht vollständig auszuschließen. Bei dauerhaften Belästigungen oder bei stark verfärbten Rauchfahnen steht Ihnen der Fachdienst umweltschutz der Stadt Jena gerne zur Verfügung.
Kaminöfen mit Blauem Engel
Produkte, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind, sind besonders umweltfreundlich. Mittlerweile gibt es auch Kaminöfen mit dem umweltzeichen. Diese verursachen besonders wenig Emissionen und erfüllen damit strengere Anforderungen als gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Neuanschaffung oder dem Austausch eines alten Kaminofens empfehlen wir deshalb, auf solche zurückzugreifen, die mit dem Blauen Engel zertifiziert sind.
Eine Übersicht über zertifizierte Produkte und die vollständigen Vergabekriterien finden Sie auf der Internetseite zum Blauen Engel.
Kamine im Fernwärmegebiet
In den Fernwärmeversorgungsgebieten der Stadt Jena gelten für Kamine und Kaminöfen spezielle Regelungen. Gemäß § 7 Abs. 5 der Fernwärmesatzung ist die Errichtung und der Betrieb von Kaminen bzw. Kaminöfen zulässig, sofern diese nicht ausschließlich der Beheizung von Gebäuden dienen. Das heißt, dass der Kamin bzw. Kaminofen nur gelegentlich, maximal 8 Tage im Monat für jeweils 5 Stunden betrieben werden darf. Des Weiteren darf der Kamin bzw. Kaminofen nur mit naturbelassenem mindestens 2 Jahre abgelagertem Holz befeuert werden.
Richtig heizen mit Holz - Bundesumweltministerium
© Bundesministerium für umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, 2016