Allgemeinverfügung zum Aufnahmeverfahren an Gemeinschaftsschulen in Jena
Ab dem Schuljahr 2024/2025 tritt die Allgemeinverfügung auf Grundlage von §15a Abs. 8 Thüringer Schulgesetz in Kraft. Diese enthält ergänzende Regelungen zum Aufnahmeverfahren für Klasse 1 und 5 an den Gemeinschaftsschulen in der Stadt Jena.
Sie finden die Allgemeinverfügung als PDF unter downloads.
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