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Terminverschiebungen Informationsveranstaltungen im November – Straßenbaubeiträge
Allgemein Termine

Terminverschiebungen Informationsveranstaltungen im November

Vor kurzem hatten wir hier im Blog die Termine für Bürgerinformationsveranstaltungen im November veröffentlicht. Da einige Aspekte des Straßenbaus noch intensiver durch die Abteilung Beiträge geprüft werden, ergibt sich eine Verschiebung einiger dieser Termine.

Die Informationsveranstaltungen für die Camburger Straße und die Julius-Schaxel-Straße werden deshalb im 1. Quartal 2017 stattfinden. Sobald genaue Termine feststehen, werden wir die Anlieger schriftlich, sowie hier in unserem Blog, informieren.

Die Informationsveranstaltungen zum Bau des oberen Abschnitts der Lützowstraße sowie zum Bau der Tatzendpromenade (im Abschnitt von der Kreuzung Magdelstieg bis zur Kreuzung Carl-zeiss-Promenade) finden am 28.11.2016 um 18.30 Uhr (Tatzendpromenade) und 19.30 Uhr (Lützowstraße) in der Rathausdiele (1. OG) im Historischen Rathaus am Markt 1, Jena, statt.

/AE

In Jena werden seit 1991 Erschließungs und Straßen(aus)baubeiträge erhoben. Die Abteilung Beiträge am Standort Löbstedter Straße 68 gehört nach der Umstrukturierung des Dezernats Stadtentwicklung seit 01.01.2011 zum Kommunalsevice Jena. Die Mitarbeiter dieser Abteilung sind kompetente Ansprechpartner für die Bürger der Stadt Jena in allen Fragen zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen sowie des Erschließungsbeitrages, wobei diese Beiträge für die Stadt Jena und im Auftrag des Oberbürgermeisters erhoben werden. Wir sind Informationsstelle für Grundstückseigentümer, die von der Stadt Jena an den Kosten der Erneuerung oder Verbesserung ihrer Straße beteiligt werden oder noch beteiligt werden sollen und stellen auf Wunsch Bescheinigungen aus, ob solche Beiträge in der Vergangenheit gezahlt wurden oder nach ausstehen. Interessierten Bürgern werden die Schemata der Beitragsberechnung in Jena erläutert und sie erhalten Antwort auf oft gestellte grundsätzliche Fragen. Zudem können die beiden maßgeblichen Gesetze "Baugesetzbuch" und "Thüringer Kommunalabgabengesetz" nachgelesen werden, dazu die Ortssatzungen zum Beitragsrecht und die maßgebliche Rechtsprechung. Hinweis: Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragserhebung in Thüringen ab dem 01.01.2019 geht einher mit gesetzlichen Regelungen, dass solche Beiträge für Verkehrsanlagen, die vor dem 01.01.2019 fertig gestellt worden sind, trotzdem noch zu erheben sind und von den Beitragspflichtigen gezahlt werden müssen.

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