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Amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung

Vor einer anstehenden Verbeamtung bzw. auch vor Antritt eines Referendariats müssen sich die Bewerber/innen nach beamtenrechtlichen Vorschriften einer amtsärztlichen Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung unterziehen.

Amtsärztliche Untersuchung

Vor der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, Zeit, Probe oder Lebenszeit ist eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung gesetzlich vorgesehen. Je nach landesrechtlicher Vorschrift kann auch vor Antritt eines Referendariats die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses zur gesundheitlichen Tauglichkeit vorgesehen sein. Für diese Untersuchung ist eine rechtzeitige terminvereinbarung im Fachdienst Gesundheit notwendig. Die Untersuchung wird nur durchgeführt, wenn Sie Ihren Wohnsitz bzw. (zukünftigen) Dienstort in Jena haben.

Hinweise zum Datenschutz

Informationen nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten finden Sie unter Downloads.

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin zu bemühen, da durchaus Wartezeiten über mehrere Wochen entstehen können. Die Untersuchung besteht aus einer ausführlichen Krankheitsanamnese, einer körperlichen Untersuchung, inkl. Seh- und Hörtest sowie einer Urinuntersuchung. Für die Untersuchung sollte mindestens eine Stunde Zeit eingeplant werden.

Werden in der Untersuchung keine pathologischen Befunde erhoben, so wird das amtsärztliche Zeugnis i. d. R. 2 Wochen nach der Untersuchung ausgestellt.

Bitte beachten Sie Folgendes am Untersuchungstag:

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich
  • Vorlage des Untersuchungsauftrages des (zukünftigen) Dienstherrn erforderlich
  • Vorlage des Impfausweises erforderlich
  • ggf. Brille/Kontaktlinsen sowie Brillenpass nicht vergessen (Sehtest)
  • ggf. ärztliche Vorbefunde bei chronische Erkrankungen, Allergiepass oder Medikamentenplan mitbringen
  • ggf. Mutterpass bei Schwangeren mitbringen

Aktuell können im Fachdienst Gesundheit wieder Begutachtungen durchgeführt werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin bei uns über den unten stehenden Ansprechpartner.

Leistungen Gebühr
Amtsärztliche Untersuchung und Zeugnisausstellung 97,74 Euro

Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) i. V. m. den jeweiligen Verwaltungskostenordnungen.

Bitte beachten Sie, dass Einzahlungen im Fachdienst Gesundheit ausschließlich mit EC- oder Kreditkarte möglich sind.

  • für Thüringen: § 8 ThürLaufbG i. V. m. § 33 ThürBG
  • für andere Bundesländer: jeweilige landesspezifische beamtenrechtliche Vorschriften
Name Funktion/Bereich Kontakt
Frau Schramm

Sekretärin

Fachdienst Gesundheit

E-Mail: gesundheitsamt@jena.de

Telefon: 0049 364149-3136

Fax: 0049 364149-3127

Raum: 01_04

Standort

Team Amtsärztlicher Dienst

Lutherplatz 3
07743 Jena
Deutschland

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