Beratung und Hilfe
Soziale Dienste um Kindheit und Kinderschutz
Rund um das Aufwachsen von Kindern gibt es zahlreiche Fragen bezüglich deren Entwicklung und entsprechender Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
- Ist eine Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann hier eine Vaterschaftsanerkennung oder eine Vaterschaftsfeststellung beantragt werden.
- Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können hier für ihr Kind das gemeinsame Sorgerecht erklären.
- In besonderen Form der Familiengründung wie beispielsweise der Adoption, werden für abgebende Eltern sowie adoptionswillige Paare und Einzelpersonen vielfältige Beratungsleistungen angeboten.
Beratung bei Konflikten und Krisen
Bei Krisen oder Konflikten in der Familie werden Sie von kompetenten Berater*innen in der Familienberatung der Stadt Jena dabei unterstützt, die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder wahrzunehmen, Beziehungsmuster und deren Auswirkungen innerhalb der Familie besser zu erkennen sowie eigene Ressourcen zu mobilisieren, um mit den neuen Sichtweisen und Erfahrungen Lösungen für die eigene Familie zu entwickeln.
Die Sozialarbeiter*innen im Jugendamt bieten darüber hinaus auch Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte in Krisen an, wie z. B. bei Problemen in Kita oder schule, Erziehungsfragen oder sonstigen Krisensituationen in den Familien oder im familiären Umfeld.
Eingliederungshilfe
Sind Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht, können Sie hier einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe stellen.
Vormundschaft
Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen (Amts-)Vormund/Pfleger, um ihre rechtliche Vertretung sicher zu stellen.
Auch Pfleger und Vormünder erhalten beim Jugendamt regelmäßige und dem jeweiligen erzieherischen Bedarf des Mündels entsprechende Beratung und Unterstützung.
Kinderschutz
Im Rahmen des Kinderschutzes bieten Sozialarbeiter*innen Unterstützung in Krisen und Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung an, wenn Eltern verhindert sind oder plötzlich ausfallen, junge Menschen nicht mehr bei ihren Eltern leben können oder auch bei häuslicher Gewalt, körperlicher oder seelischer Misshandlung von Kindern und Jugendlichen.
Für Fachkräfte
Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Im Rahmen einer anonymisierten Fallberatung werden gemeinsam mit der fallführenden und der Insoweit erfahrenen Fachkraft Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung analysiert, Risikofaktoren und Ressourcen des sozialen Umfelds und des Familiensystems beleuchtet und das weitere Vorgehen festgelegt.
Unterstützung in der Entwicklung von Kindern
Kinder benötigen manchmal zeitweise Unterstützung in ihrer Entwicklung. Hierfür gibt es entsprechende Angebote, die je nach individuellem Bedarf in Anspruch genommen werden können.
Für Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren, die im sozialen Verhalten unsicher und zurückhaltend sind, bietet die Familienberatung ein wöchentliches Gruppenangebot an, in dem sie gemeinsam erfahren, wie sie sich im Alltag behaupten können.
Impulsive Kinder mit eher aggressiven Konfliktlösungsstrategien im Alter von 8 bis 12 Jahren können im Rahmen eines wöchentlichen Gruppenangebotes unter anderem die Wahrnehmung und den Ausdruck von Gefühlen, eine Perspektivübernahme und die Problemlösung in sozialen Situationen üben.
Im Gruppenangebot Konzentrationstraining der Familienberatung erfolgt eine Sensibilisierung von Kindern und Eltern für aufmerksamkeitsfördernde Strategien im Arbeitsablauf. Ziel des wöchentlichen Angebots ist das Einüben bestimmter Techniken zur Konzentrationssteigerung der Grundschüler.
Durch eine psychologische Leistungsdiagnostik zur Ermittlung von Leistungsvoraussetzungen können Stärken und Schwächen eines Kindes festgestellt und erste Förderhinweise ermittelt werden. Darüber hinaus kann auf Grund der Ergebnisse der Diagnostik eine Beratung zur Schullaufbahn bzw. zur Wahl der geeigneten Schulform erfolgen.