Praktikum für Geflüchtete
Auch als Geflüchteter können Sie mittels Praktikum einen zeitigen Einstieg in den Arbeitsmarkt anstreben. Asylbewerber müssen eine Wartefrist von mindestens 3 Monaten einhalten und benötigen die Zustimmung der Ausländerbehörde.
Schulische Praktika werden für gewöhnlich sofort erlaubt, andere erst nach 6-monatigem Aufenthalt. Mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis haben Sie sofortigen Zugang zu Praktika. Mit einer Duldung benötigen Sie zur Aufnahme eines Praktikums die Zustimmung der Ausländerbehörde.
Die Zustimmung der Agentur für Arbeit ist meist nicht nötig. Alternativ können Sie sich für eine zustimmungsfreie Hospitation in einem Unternehmen bewerben. Detaillierte Angaben bekommen Sie bei den jeweiligen Behörden.
Praktikum
Das Praktikum bietet Ihnen die Gelegenheit, für einen begrenzten Zeitraum in einem Unternehmen zu arbeiten und so praktische Erfahrungen in einem möglichen Beruf zu sammeln. Mitunter dient es auch der beruflichen Weiterbildung oder ist praktischer Bestand
Arbeitnehmerschutz
In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Rahmenbestimmungen, um Sie als Arbeitnehmer vor Arbeitsunfällen zu bewahren und Ihre allgemeine Gesundheit zu schützen. Arbeitnehmer meint in diesem Zusammenhang alle Beschäftigten, auch Schüler, Praktikant