Übergang zur neuen Dezernatsordnung der Stadt Jena
Der Stadtrat der Stadt Jena hat in seiner Sitzung vom 21.08.2024 der Änderung der Hauptsatzung zugestimmt und den Weg frei gemacht, dass die Stadtverwaltung künftig neben dem Oberbürgermeister vier Beigeordnete anstelle von bisher drei haben wird. Bis zur regulären Stellenbesetzung von neuen Dezernentinnen oder Dezernenten treten nun übergangsweise die folgenden Regelungen in Kraft:
Der Oberbürgermeister weist mit Wirkung zum 01.09.2024 Bürgermeister Christian Gerlitz zusätzlich den Geschäftsbereich des Dezernats 2 zu, da Benjamin Koppe zum 31.08.2024 aus seinem Amt als Beigeordneter für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice ausscheidet. Diese Zuweisung endet spätestens zum 31.01.2025, dem Zeitpunkt des Ausscheidens von Christian Gerlitz aus dem Bürgermeister-Amt der Stadt Jena.
Da zum 31.08.2024 ebenfalls das Dienstverhältnis von Dezernent Eberhard Hertzsch für das Dezernat für Familie, Jugend, Bildung und Soziales endet, wird Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche diesen Geschäftsbereich ab dem 01.09.2024 übergangsweise bis zum 30.09.2024 selbst übernehmen.
Die nächsten Schritte bis zur Stellenbesetzung mit neuen Beigeordneten
Die Beigeordneten-Stellen für die Geschäftsbereiche Bildung, Jugend, Kultur und Sport sowie Soziales, Gesundheit, Zuwanderung und Klima sollen zum 01.10.2024 besetzt werden. Die Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice werden zum 01.2.2025 besetzt. Das Bürgermeister-Amt wird ebenfalls zum 01.2.2025 zu besetzen sein.
Nachdem bis zum 12.08.2024 alle Bewerbungen eingegangen waren, erfolgt durch den Fachdienst Personal im Rahmen des geordneten Auswahlverfahrens die Sichtung geeigneter Kandidaten/ Kandidatinnen. Der Oberbürgermeister wird dann dem Stadtrat auf dieser Grundlage eine geeignete Kandidatenauswahl vorschlagen.
In der Sitzung am 18.9.2024 soll der Stadtrat in einer wahl über die neuen Beigeordneten entscheiden.