Fahrradfahren auf dem (nicht dafür freigegebenen) Gehweg kann übrigens ein Bußgeld von 15 bis 30 EUR nach sich ziehen und spätestens wenn trotz aller Vorsicht mal ein Kind oder Nachbars Dackel unters Vorderrad geraten ist, finden Sie die Idee des unzulässigen Ausweichens von der gefährlichen Straße wahrscheinlich auch nur mäßig gut.
Absteigen und Schieben kann jeder machen, der mit reichlich Zeit und/oder zum Vergnügen unterwegs ist. Für diejenigen, die das Fahrrad als echtes Verkehrsmittel nutzen, ist eine Radverkehrsführung, die Sicherheit durch Schrittgeschwindigkeit schafft, vollkommen nutzlos.
Dass die vorgeschriebenen Breiten der Wege nicht aus der Luft gegriffen sind, merken sie spätestens dann, wenn Sie mit einem Kinderanhänger unterwegs sind und Ihnen ein selbiger oder ein Rollstuhlfahrer entgegenkommt ;-)
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
981
Diskriminierende Werbung
9
Gewässer
214
Laterne
1177
Müll
1899
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
469
Sonstiges
1706
Spielplatz/Sportanlage
228
Stadtbäume
476
Stadtgrün
508
Stadtwald/Wanderwege
675
Straße/Gehweg/Radweg
4021
Straßenreinigung/Winterdienst
623
Straßenschild
1049
Fahrradfahren auf dem (nicht…
Permalink