Aufgrabungserlaubnis für eine Straße
Wer eine Straße einschließlich Gehbahn, Radweg, Park- oder Seitenstreifen usw. aufgraben möchte, benötigt eine Aufgrabungserlaubnis.
Aufgrabungen z. B. zwecks:
- Kopfloch/Muffengrube,
- Hausanschluss,
- Längsaufgrabung öffentlicher Ver- und Entsorgungsleitungen,
- Durchörterung,
- Mauerwerkstrockenlegung,
- Verlegung einer privaten Leitung
Details
Ausführung
Sämtliche Aufgrabungsarbeiten im oder unmittelbar am öffentlichen Straßenbereich dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, da insbesondere für die Verfüllung, Verdichtung und den Deckenschluss die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik zu berücksichtigen sind.
Private Aufgrabungen
Private Aufgrabungen zur Mauerwerkstrockenlegung, Arbeiten an der Hausentwässerung, Erneuerung von Grundstücksmauern oder Errichtung von Bauwerken unmittelbar an der Grundstücksgrenze u. ä. sind Sondernutzungen und damit gebührenpflichtig.
Sie verwenden dafür den Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis (-> downloads).
Beeinträchtigung Verkehr
Ganz wichtig ist, wenn bei Sondernutzungen oder Aufgrabungen der Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr beeinträchtigt wird, muss beim Fachdienst Verkehrsorganisation / Straßenverkehrsbehörde ein Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (-> downloads) gestellt werden.
Ablauf/Fristen
Antrag
Rechtzeitig vorher (in der Regel 14 Tage) ist ein schriftlicher 'Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis' beim Kommunalservice Jena/Straßenverwaltung, zu stellen.
Soweit es sich um Arbeiten in Verbindung mit der Verlegung, Erneuerung oder Reparatur von Leitungen für die öffentliche Ver- und Entsorgung handelt, greifen in der Regel Konzessionsverträge. Es ist je nach Umfang zunächst meist erst ein generelles Zustimmungsverfahren durchzuführen und in der Folge eine Aufgrabungserlaubnis zu beantragen.
Unterlagen
- Antrag auf Aufgrabungserlaubnis (KSJ)
- aussagekräftiger Lageplan
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen (Stadt Jena)
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr |
Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Stadtgebiet Nord | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-167 Fax: 0049 3641 4989-189 |
Stadtgebiet Mitte | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-166 Fax: 0049 3641 4989-189 |
Stadtgebiet Süd | Straßenverwaltung/Straßenbaubehörde Kommunalservice Jena |
E-Mail: tiefbau-stadtraum@jena.de Telefon: 0049 3641 4989-169 Fax: 0049 3641 4989-189 |