Spielhalle / gewerbliches Glücksspiel
Wenn Sie eine Spielhalle in Jena betreiben wollen, benötigen Sie dafür eine Spielhallenerlaubnis, eine Geeignetheitsbestätigung und in der Regel auch eine Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten.
Falls Sie in Jena Geldspielgeräte aufstellen wollen, ohne eine Spielhalle zu betreiben, benötigen Sie dafür nur eine Aufstellererlaubnis sowie die Geeignetheitsbestätigung.
Unterlagen
- Antragsformulare -> Formulare
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweis
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Gewerbe-anmeldung | 25 € |
Spielhallenerlaubnis | 1.500 bis 10.000 €, größenabhängig |
Geeignetheitsbestätigung | 50 € |
Auszug Gewerbezentralregister | 13 € |
Führungszeugnis | 13 € |
ggf. Aufstellererlaubnis | 650 € |
Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Kammacher | Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten Handelsgeschäfte, Reisegewerbe, Reisebüros, Gaststätten, Beherbergung, Spielhallen, Veranstaltungsservice, Promotion, Werbung Team Gewerbe |
E-Mail: gewerbe@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2162 Raum: 01.01_07 |