Ein Mindestüberholabstand von 1,50m ist auf der Karli nicht einzuhalten ohne die Gegenfahrbahn zu nutzen.
Ja der Mindestabstand ist auch bei Schutzstreifen gesetzlich vorgeschrieben.
Haben Sie überhaupt einen führerschein?
Das ist ein Mangel, der noch dazu eine Gefährdung für alle Radfahrer darstellt. Insbesondere vom ÖPNV erwarte ich da Rücksicht.
Ansonsten muss der Streifen weg, wenn er zu diesen Gefährdungen führt.
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