Beschreibung des Mangels
Während die erste Grundstückszufahrt des hiesigen Autohauses durch eine entsprechende Leitlinie klar als untergeordnete Einmündung gekennzeichnet ist (linke Bildhälfte), ist diese Markierung an der folgenden Zufahrt nicht vorhanden (rechte Bildhälfte).
Handelt es sich bei der zweiten Ausfahrt tatsächlich um eine öffentliche Straße und folglich um eine Einmündung mit Rechts-vor-links-Regelung oder auch um eine untergeordnete Grundstücksausfahrt?
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.89981177651, 11.585192978382
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