Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen treten mit Beginn des Vorverkaufs für die Spielzeit 2024.2025 in Kraft.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und der Jenaer Philharmonie – Eine Einrichtung von JenaKultur (im Folgenden Veranstalter genannt) für eigene Veranstaltungen.
1.2 Allgemeines
- Für alle nicht anderweitig ausgewiesenen Veranstaltungen wird durch den Erwerb eines Abonnements/Tickets ein rechtskräftiger Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen.
- Termin-, Programm- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Austritt aus dem geschlossenen Vertrag.
- Ein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Ticketgutscheinen und Tickets besteht generell nicht.
- Ausschließlich im Fall einer Veranstaltungsabsage durch den Veranstalter besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Die näheren Modalitäten entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Publikationen.
- Abonnements/Tickets sind übertragbar.
- Ermäßigungen sind beim Ticketkauf geltend zu machen. Änderungen nach dem Kauf bzw. der Rechnungsstellung sind nicht möglich.
- Ein Nachweis der Ermäßigungsberechtigung ist auf Verlangen am Einlass vorzulegen.
- Als Rollstuhlfahrer*in geben Sie beim Ticketkauf bitte an, dass Sie mit dem Rollstuhl und ggf. einer Begleitperson zur Veranstaltung kommen, damit die Plätze entsprechend gebucht werden können.
- Der Besuch der Veranstaltungen ist für Kinder unter sechs Jahren, für Kinder ab sechs Jahre, wenn die Veranstaltung nach 20:00 Uhr beendet ist, für Jugendliche unter 16 Jahren, wenn die Veranstaltung nach 22:00 Uhr beendet ist, für Jugendliche ab 16 Jahre, wenn die Veranstaltung nach 24:00 Uhr beendet ist, nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Altersbeschränkungen für einzelne Veranstaltungen können vom Veranstalter festgelegt werden.
- Das Fotografieren sowie das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind in den Veranstaltungsräumen aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt und grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen sowie zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Der Veranstalter behält sich die Ausübung des Hausrechts vor.
- Der/die Veranstaltungsbesucher*in willigt mit Betreten der Spielstätte ein, dass Bild- und/ oder Tonaufnahmen von ihm/ihr durch dazu vom Veranstalter beauftragte Personen durchgeführt werden und ohne Anspruch auf Vergütung uneingeschränkt veröffentlicht werden dürfen. Diese Bestimmung gilt gleichsam für Minderjährige, die in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertreter oder erziehungsberechtigten Personen die Veranstaltung besuchen.
1.3 Eintrittspreise
Es gelten die auf dieser Internetpräsenz veröffentlichten Preise für Einzeltickets und Abonnements. Änderungen vorbehalten.
1.4 Persönlicher Ticketvorverkauf
Für alle nicht anderweitig ausgewiesenen Veranstaltungen erhalten Sie Tickets bei unserem Vertriebspartner:
Jena Tourist-Information – Eine Einrichtung von JenaKultur
Markt 16, 07743 Jena
Tel. +49 3641 49-8050
Fax +49 3641 49-8055
tickets@jena.de
- Der Vorverkauf von Einzeltickets für alle nicht anderweitig ausgewiesenen Veranstaltungen beginnt am 06.08.2024.
- Zu den Öffnungszeiten beachten Sie bitte die aktuellen Publikationen der Jena Tourist-Information.
Stadtteilkonzerte Lobeda
Für die Stadtteilkonzerte im Stadtteilzentrum LISA in Jena Lobeda erhalten Sie Tickets im Vorverkauf ausschließlich bei unserem Vertriebspartner:
Stadtteilbüro Lobeda in der Galerie
in Trägerschaft des KOMME e. V.
Karl-Marx-Allee 28, 07747 Jena
Tel. + 49 3641 361057
Fax +49 3641 222837
info@jenalobeda.de
- Den Vorverkaufsbeginn entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Publikationen.
Stadtteilkonzerte Winzerla
Für die Stadtteilkonzerte in der Gemeinschaftsschule „Galileo“ in Jena Winzerla erhalten Sie Tickets im Vorverkauf ausschließlich bei unserem Vertriebspartner:
Stadtteilbüro Winzerla
in Trägerschaft des mittendrin e. V.
Anna-Siemsen-Straße 49, 07745 Jena
Tel. +49 3641 354570
Fax +49 3641 354571
info@winzerla.com
- Den Vorverkaufsbeginn entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Publikationen.
Kulinarische Sonntagsmatineen
Für die Kulinarischen Sonntagskonzerte im Hotel & Restaurant Schwarzer Bär erhalten Sie Tickets ausschließlich im Vorverkauf bei unserem Kooperationspartner:
Hotel & Restaurant Schwarzer Bär
Lutherplatz 2, 07743 Jena
Tel. + 49 3641 4060
hotel@schwarzer-baer-jena.de
- Der Vorverkauf für alle Veranstaltungen der Spielzeit 2024.2025 beginnt am 02.07.2024.
- Es gelten die AGB und die Datenschutzerklärung der Hotel Schwarzer Bär Jena OHG.
1.5 Onlinevorverkauf
- Für alle nicht anderweitig ausgewiesenen Veranstaltungen können Sie online sowohl Hardtickets (Zustellung per Post) als auch print@home-Tickets über unseren Vertriebspartner Jena Tourist-Information erwerben.
- Folgen Sie dazu einfach den Ticket-Links im Konzertkalender auf dieser Internetpräsenz.
- Es gelten die AGB und die Datenschutzerklärung des Ticketportals von JenaKultur https://www.jenakultur.de/fm/2316/AGB-Ticketportal-JenaKultur.328955.pdf, https://tickets.vibus.de/00100175000000/Datenschutz.aspx?anwender=100175.
1.6 Abend-/Tageskasse
- Für nicht ausverkaufte bzw. nicht anderweitig ausgewiesene Veranstaltungen können Sie Tickets an der Abend-/Tageskasse am jeweiligen Veranstaltungsort erwerben.
- Die Öffnungszeiten der Abend-/Tageskasse entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Publikationen.
1.7 Ermäßigungen
- Ermäßigungsberechtige Personen sind:
– Ermäßigungsgruppe 1: Auszubildende, Bundesfreiwillige, Arbeitslose, Rentner*innen, Schwerbehinderte (mit einem Grad der Behinderung ab 50 %), TA-/OTZ-/TLZ-KLUB-Mitglieder
– Ermäßigungsgruppe 2: Kinder und Jugendliche von 4 bis 16 Jahren, Schüler*innen, auswärtige Studierende
– Ermäßigungsgruppe 3: Kinder von 0 bis 3 Jahren, Berechtigte für das Kulturticket (Schüler*innen der Musik- und Kunstschule Jena, Studierende der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Ernst-Abbe-Hochschule Jena – siehe AGB 2.3 f.), Inhaber*innen eines Kulturpasses Jena – siehe AGB 2.5, Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichnen „B“ im Schwerbehindertenausweis. - Eine Preisermäßigung auf Abonnements und Einzeltickets, ein Eintritt ohne weitere Zuzahlung bzw. ein kostenfreier Eintritt werden gemäß der auf dieser Internetpräsenz veröffentlichten Preisliste gewährt.
- Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
- Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung verlangt der Veranstalter die unmittelbare Zahlung des Differenzbetrages.
1.8 Einlass
- Die Einlasszeiten zu den Spielstätten entnehmen Sie bitte Ihrem Ticket. Den Zeitpunkt zum Einlass in den Veranstaltungsraum bestimmt der/die Veranstaltungsleiter*in.
- Nach Beginn der Veranstaltung kann mit Rücksicht auf die anderen Besucher nur in Abhängigkeit der Entscheidung des Veranstaltungsleiters/der Veranstaltungsleiterin und unter Führung der Veranstaltungsraum betreten und der zugewiesene Platz eingenommen werden. Der/die Veranstaltungsleiter*in kann diesen Zeitpunkt auch auf die Pause verlegen oder ganz ausschließen. Das Ticket verliert beim Verlassen der Spielstätte seine Gültigkeit.
1.9 Hausrecht
- Der Veranstalter übt in allen Spielstätten das Hausrecht aus.
- Zu dessen Ausübung berechtigt sind der/die Veranstaltungsleiter*in, das Veranstaltungspersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen. Den Anweisungen der Berechtigten sowie den in schriftlicher oder bildlicher Form in und an den Spielstätten kommunizierten Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Berechtigten können Hausverweise und -verbote aussprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts ergreifen. Insbesondere können Besucher verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt zu Veranstaltungsräumen kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
- Der Besucher darf lediglich den auf seinem Ticket ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er kein gültiges Ticket besitzt, kann der Veranstalter den Besucher der Veranstaltung verweisen.
- Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Veranstaltungsraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
- Um einen störungsfreien Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten, sind Mobiltelefone, elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische oder visuelle Signalgeber im Zuschauerraum auszuschalten.
- Das Rauchen und das Mitbringen von Tieren sind grundsätzlich nicht gestattet.
1.10 Haftung
- Schadensersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Garderobe und mitgeführte Gegenstände.
- Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Veranstaltungspersonal abzugeben. Die Behandlung von Fundsachen richtet sich nach §§ 978 ff. BGB.
2. Besondere Bestimmungen
2.1 Festabonnement
- Der Abschluss eines Festabonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Veranstalters.
- Der Gesamtrechnungsbetrag des Festabonnements wird bei Abschluss in einer Summe fällig.
- Beim Kauf eines Festabonnements erhalten Sie einen Abonnement-Ausweis, der über die gesamte Spielzeit als Ticket für die gebuchten Veranstaltungen dient.
- Bei Verlust des Abonnement-Ausweises kann in der Jena Tourist-Information gegen Entrichtung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro ein Duplikat erstellt werden.
- Namens- und Adressänderungen sind der Jena Tourist-Information umgehend mitzuteilen.
- Bei vorhersehbarer Verhinderung zu einem Veranstaltungstermin können Sie bis zu dreimal pro Spielzeit nach Vorlage des Abonnement-Ausweises in der Jena Tourist-Information gegen eine Gebühr von jeweils 1,00 Euro ein Ticket für eine andere Veranstaltung innerhalb der Spielzeit erhalten. Dabei haben Sie die Auswahl aus dem gesamten Veranstaltungsangebot der Jenaer Philharmonie (ausgenommen Stadtteilkonzerte, HörProben, Schülerkonzerte, Gastspiele und Veranstaltungen von Kooperationspartnern, Kulinarische Sonntagsmatineen, Arenaouvertüre). Ein Anspruch auf eine bestimmte Veranstaltung und einen bestimmten Platz besteht dabei nicht.
- Der Erwerb von Festabonnements ist ausschließlich im Zeitraum 02.07. bis 13.09.2024 möglich.
2.2 Wahlabonnement
- Der Abschluss eines Wahlabonnements erfolgt unter Anerkennung der AGB des Veranstalters.
- Der Gesamtrechnungsbetrag des Wahlabonnements wird bei Abschluss in einer Summe fällig.
- Bei Kauf eines Wahlabonnements erhalten Sie sechs Ticketgutscheine, die Sie in der Jena Tourist-Information sowie an der Abend-/Tageskasse am Veranstaltungsort in Veranstaltungs-Tickets einlösen können. Dabei haben Sie die Auswahl aus dem gesamten Veranstaltungsangebot der Jenaer Philharmonie (ausgenommen Stadtteilkonzerte, HörProben, Schülerkonzerte, Gastspiele und Veranstaltungen von Kooperationspartnern, Kulinarische Sonntagsmatineen, Arenaouvertüre).
- Beim Einlösen der Ticketgutscheine besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Veranstaltung und einen bestimmten Platz.
- Die Ticketgutscheine verlieren am Spielzeitende ihre Gültigkeit. Nicht eingelöste oder verlorene Gutscheine können nicht ersetzt werden.
- Der Erwerb eines Wahlabonnements ist ab 06.08.2024 über die gesamte Spielzeit hinweg möglich.
2.3 Kulturticket für Jenaer Studierende
- Für 4,25 Euro pro Semester, die mit dem Semesterbeitrag entrichtet werden, erhalten Studierende der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) und der Ernst-Abbe-Hochschule (EAH) Eintritt zu den Veranstaltungen der Jenaer Philharmonie ohne weitere Zuzahlungen.
- Tickets sind unter Vorlage des Studierendenausweises thoska bei den ausgewiesenen Vorverkaufsstellen und an der Abend-/Tageskasse am Veranstaltungsort erhältlich.
- Einlass wird nur bei Vorlage des Tickets und gültiger thoska mit dem Vermerk „Semesterticket“ gewährt.
- Von dieser Regelung ausgenommen sind die folgenden Veranstaltungen: HörProben, Schülerkonzerte, Gastspiele und Veranstaltungen von Kooperationspartnern, Kulinarische Sonntagsmatineen, Arenaouvertüre.
2.4 Kulturticket für Schüler*innen der Musik- und Kunstschule Jena
- Schüler*innen der Musik- und Kunstschule Jena, die Inhaber*innen einer gültigen MKS-Card sind, erhalten Eintritt zu den Veranstaltungen der Jenaer Philharmonie ohne weitere Zuzahlung.
- Tickets sind unter Vorlage der MKS-Card bei den ausgewiesenen Vorverkaufsstellen und an der Abend-/Tageskasse am Veranstaltungsort erhältlich.
- Einlass wird nur bei Vorlage des Tickets und der MKS-Card gewährt.
- Von dieser Regelung ausgenommen sind die folgenden Veranstaltungen: HörProben, Schülerkonzerte, Gastspiele und Veranstaltungen von Kooperationspartnern, Kulinarische Sonntagsmatineen, Arenaouvertüre.
2.5 Kulturpass für sozial benachteiligte Bürger*innen der Stadt Jena
- Inhaber*innen des Kulturpasses Jena können Eintritt zu den Veranstaltungen der Jenaer Philharmonie ohne weitere Zuzahlung erhalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Ein Ticketwunsch ist bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn beim MobB e. V. Jena anzumelden. Wird dieser bestätigt, ist nach Vorlage des Kulturpasses an der Abend-/Tageskasse am Veranstaltungsort ein Ticket erhältlich.
- Von dieser Regelung ausgenommen sind die folgenden Veranstaltungen: HörProben, Schülerkonzerte, Gastspiele und Veranstaltungen von Kooperationspartnern, Kulinarische Sonntagsmatineen, Arenaouvertüre.
- Ausgestellt wird der Kulturpass durch den MobB e. V. Jena. Voraussetzung für den Erhalt ist eine gültige Jenabonus-Karte oder eine nachgewiesene Anspruchsberechtigung dafür. Die Jenabonus-Karte wird vom Bürgerservice der Stadt Jena ausgestellt.
MobB e. V.
Am Rähmen 11
07743 Jena
Tel. +49 3641 384364
info@mobb-jena.de
www.mobb-jena.de
Stadt Jena
Team bürgerservice
Engelplatz 1
07743 Jena
Tel. +49 3641 493714
buergerservice@jena.de
service.jena.de/de/jenabonus-beantragen
2.6 Schülerkonzerte
- Schülerkonzerte richten sich ausschließlich an Schulklassen der Klassenstufen 1 bis 7 mit Begleitpersonen.
- Eintritt wird nur nach vorheriger Ticketreservierung gewährt.
- Reservierungswünsche richten Sie bitte ausschließlich an das Staatliche Schulamt Ostthüringen, Katrin Osterloh, Katrin.Osterloh@schulamt.thueringen.de.
- Die Bezahlung der Tickets kann ausschließlich in bar an der Tageskasse am Veranstaltungsort gegen Quittung erfolgen.
2.7 HörProben
- HörProben richten sich vorrangig an Schulklassen der Klassenstufen 5 bis 12 mit Begleitpersonen und begleitete Gruppen aus weiteren Lebensbereichen wie Seniorenheimen und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung.
- Eintritt wird nur nach vorheriger Ticketreservierung gewährt.
- Reservierungswünsche richten Sie bitte ausschließlich an Beate Bachmann, Mitarbeiterin Musikvermittlung, beate.bachmann@jena.de.
- Die Bezahlung der Tickets kann ausschließlich in bar an der Tageskasse am Veranstaltungsort gegen Quittung erfolgen.
3. Schlussbestimmung
Der Veranstalter kann von den vorstehenden Vorschriften abweichende und ergänzende Regelungen treffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jena.