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Vorläufigen Personalausweis beantragen

Jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

Dauer der Gültigkeit

Ein Vorläufiger Personalausweis wird Ihnen für maximal 3 Monate und sofort bei der Beantragung ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Ausstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres

Ein Vorläufiger Personalausweis für minderjährige Kinder unter 16 Jahren kann nur mit Zustimmungserklärung (inkl. einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses zum Unterschriftenvergleich) der sorgeberechtigten Elternteile beantragt werden. Des Weiteren ist ein Sorgerechtsnachweis bei alleiniger Sorge oder bei unverheirateten Eltern zwingend notwendig (Urteil des Familiengerichts, Negativbescheinigung oder Sorgerechtsbescheiningung des jugendamtes).

Hat das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist bei der Beantragung die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.

Verlust, Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl eines gültigen Reisepasses ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.

Antragstellung

Die Beantragung ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Für die Beantragung ist persönliches Erscheinen erforderlich. Bei der Beantragung für Personen unter 16 Jahren, ist die Anwesenheit des Kindes und eines sorgeberechtigten Elternteils zwingend erforderlich.

Dauer der Herstellung

Der Vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

Sofern Sie im Besitz eines alten, noch nicht entwerteten, Personalausweises sind, muss dieser bei der Abholung/Mitnahme des Vorläufigen Personalausweises zur Entwertung vorgelegt werden.

  • Identitätsnachweis: Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass - sofern vorhanden und noch nicht von einer Behörde entwertet
  • Namensführung: Wenn Sie ein Personaldokument beantragen, überprüfen wir, ob Ihr Name (Vorname, Nachname und andere Namensbestandteile sowie die Reihenfolge der Vornamen) korrekt erfasst ist. Dafür bringen Sie bitte je nach Ihrem Familienstand oder bei Namensänderungen folgendes Originaldokument mit:
    • Ledig: Geburtsurkunde
    • Verheiratet oder verwitwet: Eheurkunde
    • In einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurkunde (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
    • Lebenspartnerschaft aufgehoben: Lebenspartnerschaftsurkunde und Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
    • Eingebürgert: Einbürgerungsurkunde und Erklärung zur Namensführung (sofern keine Erklärung zur Namensführung erfolgte, sind zusätzlich zur Einbürgerungsurkunde die entsprechenden Unterlagen je nach Familienstand vorzulegen, siehe zuvor genannte Punkte)
    • Falls Ihr Name aus anderen Gründen geändert wurde, bringen Sie bitte das entsprechende Dokument oder Gerichtsurteil mit (z.B. Urkunde über eine Namensänderung oder Beschluss nach dem Transsexuellengesetz).
    • Hinweis: Wenn Sie Ihre letzte Urkunde vom Standesamt Jena verloren haben, können Sie eine neue Urkunde einfach online beantragen. Urkunden und Urteile in nicht deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
  • Lichtbild: Bitte bringen Sie ein neues (nicht älter als 3 Monate!), biometrisches Lichtbild mit. Das Bild muss 3,5x4,5 cm groß sein.
  • Zustimmungserklärung und Sorgerechtsnachweis bei Beantragung für Personen unter 16 Jahren

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
September 14.09. und 28.09.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 12.10. und 26.10.2024 09:00 - 13:00 Uhr
November 09.11. und 16.11.2024 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 07.12. und 21.12.2024 09:00 - 13:00 Uhr

Hinweis

Im Zeitraum 23.12.2024 bis 01.01.2025 ist der Bürgerservice geschlossen.

Leistungen Gebühr
Bearbeitungsgebühr 10,00 €

 

  • Bundespersonalausweisgesetz
  • Thüringer Personalausweisgesetz
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Mitarbeiter/-innen

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E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

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