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Warum erfolgt an dieser Stelle nur eine Freigabe? Das Radfahren auf der Straße ist verboten und durch das geplante Zusatzzeichen wird lediglich das langsame (Schrittgeschwindigkeit) und dem Fußgängerverkehr untergeordnete Radfahren gestattet, jedoch keine echte Radverkehrsverbindung geschaffen.
Sind den Planern die Bedeutung und die Konsequenzen der Beschilderung mit ZZ 1022-10 nicht vollumfänglich bekannt oder gibt es eine plausible Erklärung, warum stadteinwärts ein echter Radweg angeordnet wird, der stadtauswärts jedoch nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf?

In beiden Fällen ist im übrigen eine sichere Querungsmöglichkeit zum Erreichen der linksseitigen Radverkehrsfläche zu schaffen. Diese ist bis jetzt nicht erkennbar.

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