Aufgrabungserlaubnis

Wer eine Straße einschließlich Gehbahn, Radweg, Park- oder Seitenstreifen usw. aufgraben möchte (privat), nutzt diese über den Gemeingebrauch hinaus. Dafür ist eine Sondernutzungsgenehmigung 'Aufgrabungserlaubnis' zu beantragen. Für Aufgrabungen an Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgt die Beantragung genauso.
 


Aufgrabungen z. B. zwecks:

  • Kopfloch/Muffengrube,
  • Hausanschluss,
  • Längsaufgrabung öff. Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Durchörterung,
  • Mauerwerkstrockenlegung,
  • Verlegung einer privaten Leitung

 

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Beantragung

Rechtzeitig vorher (in der Regel 14 Tage) ist ein schriftlicher 'Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis' (formular) zu stellen. Dem Antrag ist ein aussagekräftiger Lageplan beizufügen.

Soweit es sich um Arbeiten in Verbindung mit der Verlegung, Erneuerung oder Reparatur von Leitungen für die öffentliche Ver- und Entsorgung handelt, greifen in der Regel Konzessionsverträge. Es ist je nach Umfang zunächst meist ein generelles Zustimmungsverfahren durchzuführen, um den Bedarf an Mitverlegung anderer Versorgungsträger zu koordinieren, sowie nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) eine Trassenzustimmung zu erteilen. In der Folge ist eine Aufgrabungserlaubnis zu beantragen.
 

 

Private Aufgrabungen

Private Aufgrabungen, beispielsweise zur Mauerwerkstrockenlegung, Arbeiten an der Hausentwässerung, Erneuerung von Grundstücksmauern oder Errichtung von Bauwerken unmittelbar an der Grundstücksgrenze u. ä., sind Sondernutzungen und damit gebührenpflichtig.
Dafür ist der 'Antrag auf Erteilung einer Aufgrabungserlaubnis' zu stellen. Hierbei werden neben der ausführenden Firma (Fachfirma) der Zeitraum und die Art der Nutzung festgelegt. Man spricht auch von Kostenfestsetzung.

 

 

Ausführung

Sämtliche Aufgrabungsarbeiten im oder unmittelbar am öffentlichen Straßenbereich dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden, da insbesondere für die Verfüllung, Verdichtung und den Deckenschluss die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik zu berücksichtigen sind. Dies können in der Regel nur Fachfirmen gewährleisten.

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