Beschreibung des Mangels
Wie kann es sein dass in Lobeda-ost und -west jedes Wochenende und auch in der Woche feuerwerk abgefeuert werden darf? Immer auch nach 22Uhr. Wer genehmigt das? In Lobeda-ost und West sind Altenheime und das Klinikum und außerdem viele ältere und kranke Menschen sowie Familien mit Kindern. Außerhalb der Silvesternacht darf nur Kleinfeuerwerk gezündet werden. Zitat
Unter Kleinfeuerwerk versteht man klassisches Silvesterfeuerwerk, wie Knaller, Frösche, kleine Böller, Raketen, Vulkane, aber auch Batteriefeuerwerk.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern zu böllern ist grundsätzlich verboten.
Hier sollte mehr abgewogen und kontrolliert werden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.8826059, 11.6179715
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Die Genehmigungen für das Abbrennen von Pyrotechnik werden durch das Dezernat 21 vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) erteilt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an feuerwerk@tlv.thueringen.de.
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11354-2023, die neue ID ist: #11241-2023.
Kommentare
Zuständigkeit des Ordnungsamtes
PermalinkDie Stadtverwaltung sollte von Amts wegen Kenntnis haben, ob Sondergenehmigungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) für das regelmäßige Abrennen von Pyrotechnik nach 22 Uhr auf dem Stadtgebiet Jena vorliegen. Ist dies nicht der Fall, dann sollte das Ordnungsamt etwaige Verstöße dokumentieren und entsprechend ahnden. Zivilrechtliche Ansprüche der betroffenen Anwohner bleiben hiervon unberührt.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 03.07.2023 - 21:44
Zu diesem Thema steht allen…
Permalink<p>Zu diesem Thema steht allen Bürger:innen eine <a href="https://service.jena.de/de/feuerwerke-privat">Serviceseite</a> auf unserer Homepage zur Verfügung. Dort ist auch explizit vermerkt, dass wir als Stadtverwaltung nicht zuständig sind. Bitte beachten Sie dies bei zukünftigen Anmeldungen. /Ihr Mängelmelder-Team</p>
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 04.07.2023 - 09:17
Antwort auf Zuständigkeit des Ordnungsamtes von Gast (nicht überprüft)