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eID-Karte für Staatsangehörige der EU und des EWR beantragen

Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis bei Online-Vorgängen. Weiterhin ist das sogenannte Vor-Ort-Auslesen möglich.

Die eID-Karte ist wiederum kein Personal-, Reise-  oder Aufenthaltsdokument und dient nicht zum Nachweis Ihrer aktuellen Meldeanschrift.

Ab dem 01. Januar 2021 können Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • kein Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
  • antragstellende Person muss mindestens 13 Jahre alt sein
  • Hauptwohnsitz in Jena

Gültigkeitsdauer

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht zulässig. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine neue eID-Karte beantragt werden.

Verlust, Diebstahl

Der Verlust oder Diebstahl einer gültigen eID-Karte ist schriftlich ggf. persönlich anzuzeigen. Sofern die Anzeige bereits bei der Polizei erfolgt ist, bitte das Duplikat mitbringen.

Antragstellung

Die Antragstellung muss im Rahmen der persönlichen Vorprache erfolgen. Eine Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Jugendliche, die mindestens 13 Jahre alt sind, dürfen den Antrag allein stellen.

Ausgabe / Abholung

Antragstellung vor dem 17.02.2025

Sie erhalten von der Bundesdruckerei einen sogenannten PIN-Brief. Der Brief enthält die 5stellige Geheimnummer (Transport PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Nach Erhalt des PIN-Briefs können Sie Ihren Ausweis abholen. Den PIN-Brief der Bundesdruckerei benötigen Sie bei der Abholung nicht. Bitte verwahren Sie ihn zuhause und immer getrennt vom neuen Personalausweis auf.

Antragstellung ab dem 17.02.2025

Sie erhalten keinen PIN-Brief mehr. Ihre persönliche PIN-Nummer zum Dokument für die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) wird Ihnen bereits bei Antragstellung ausgehändigt. Bei der Abholung wird Ihnen zusätzlich noch das Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion übergeben. Die bisherige Briefbenachrichtigung über die Fertigstellung des Dokumentes fällt weg. Sie haben jedoch die Option sich per E-Mail über die Fertigstellung und Möglichkeit zur Abholung des Dokumentes informieren zu lassen.

Allgemein zur Abholung

Sofern Sie noch eine alte eID-Karte besitzen, ist diese bei der Abholung der neuen eID-Karte abzugeben.

Die Ausgabe der produzierten eID-Karte erfolgt an der Zentralen Anmeldung im Erdgeschoss.

Vertretung bei der Abholung

Sie können sich bei der Abholung vertreten lassen. Nutzen Sie unbedingt eine der zutreffenden Vollmachten unter 'Downloads' für die Bevollmächtigung einer Person:

  • Vollmacht zur Abholung von Dokumenten bei Antragstellung vor dem 17.02.2025 oder
  • Vollmacht zur Abholung von Dokumenten bei Antragstellung ab dem 17.02.2025
  • gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
Januar 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Leistung Gebühr
eID-Karte 37,00 €

 

  • Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)

Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

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E-Mail: buergerservice@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-3800

Fax: 03641 49-3827

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