Trennung und Scheidung - Beteiligung der Kinder im Rahmen der Beratung
Wenn sich Eltern trennen, ist es wichtig, den Wünschen der Kinder und Jugendlichen Gehör zu verschaffen, sie entsprechend ihres Alters in die Beratung einzubeziehen und die Entscheidungen bei den Eltern zu belassen.
Im Rahmen der Beteiligung der Kinder geht es darum, mit den Kindern und nicht über die Kinder zu reden. Den betroffenen Kindern wird somit der Raum gegeben, sich aufmerksam zuhörenden Erwachsenen mitzuteilen und sich von diesen in den eigenen Bedürfnissen ernst genommen zu fühlen.
Details
Die Beteiligung der Kinder erfolgt mittels Kinderinterview oder durch visualisierende Arbeit mit Kindern im Beisein der Eltern.
Zugangsvoraussetzungen
- Beide Elternteile sind mit der Beteiligung ihrer Kinder einverstanden. Sie nehmen ein oder mehrere Gespräche zur Vorbereitung der Beteiligung gemeinsam oder einzeln wahr.
- Die Kinder werden entsprechend ihres Alters und Entwicklungsstandes, frühestens ab der Vollendung des 3. Lebensjahres, einbezogen.
- Wenn die Kinder den Kontakt / die Beteiligung ablehnen, wird diese Zurückhaltung respektiert.
- Die Eltern zeigen die Bereitschaft, zurückhaltend und auf die Kinder orientiert am Prozess teilzunehmen. Sie wollen erfahren, was ihre Kinder zu sagen haben und wie es ihren Kindern geht.
- Die Eltern wollen die Ideen und Wünsche ihrer Kinder an einem anschließenden gemeinsamen Termin reflektieren. Sie haben die Bereitschaft, ihre eigene Sichtweise zu überdenken.
- Jede Form von Gewalt, Alkohol- und Suchtmittelmissbrauch stellt ein Ausschlusskriterium für diese Form der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen dar.
- Eine Empfehlung kann immer nur hinsichtlich der Beteiligung von Kindern ausgesprochen werden. Die Wahl der Methode obliegt der Mitarbeiterin der Beratungsstelle.
Die Beratungsangebote sind kostenfrei und vertraulich und richten sich an Eltern, Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Jena.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Sozialgesetzbuch VIII
- Kinderrechtskonvention im Artikel 12
Sprechzeiten
Die Beratung erfolgt nach Terminvereinbarung. Termine sind am besten telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
In der Regel ist die Familienberatung von Montag bis Donnerstag zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr auch unter der Telefonnummer 0049 3641 49-2833 erreichbar.
Ein Anrufbeantworter ist während der Beratungen geschaltet.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
---|---|---|
Frau Ebert | Sozialarbeiterin Team Familienberatung |
E-Mail: familienberatung@jena.de Telefon: 0049 3641 492867 |
Frau Bernhardt | Sozialarbeiterin Team Familienberatung |
E-Mail: familienberatung@jena.de Telefon: 0049 3641 492863 |
Frau Kotkamp-Mothes | Psychologin Team Familienberatung |
E-Mail: familienberatung@jena.de Telefon: 0049 3641 492861 |
Frau Saur | Psychologin Team Familienberatung |
E-Mail: familienberatung@jena.de Telefon: 0049 3641 492862 |
Frau Steenbeck | Psychologin Team Familienberatung |
E-Mail: familienberatung@jena.de Telefon: 0049 3641 492860 |