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Bewohnerparkausweis beantragen

Online beantragen

Sie können einen Bewohnerparkausweis (auch Anwohnerparkausweis genannt) persönlich oder online beantragen.

Jeder Anwohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Dieser berechtigt ein Fahrzeug in der entsprechenden Bewohnerparkzone zu parken.

Anspruchsberechtigt ist

  • wer in der jeweiligen Bewohnerparkzone seinen Hauptwohnsitz hat und
  • nachweislich keinen privaten Stellplatz in seiner Parkzone hat und
  • für ein Kraftfahrzeug (mit weniger als 3,5 t Gesamtgewicht) als Halter zugelassen ist oder
  • ein Kraftfahrzeug nachweislich zur ständigen Benutzung hat.

Fahrzeug am Hauptwohnsitz anmelden

Antragsteller, die Halter eines Fahrzeuges mit auswärtigen oder ausländischen Kennzeichen sind, beachten bitte, dass der Fahrzeughalter gemäß § 46 FZV verpflichtet ist, sein Fahrzeug am Hauptwohnsitz anzumelden.

Da der Bürgerservice auch Zulassungsbehörde ist, wird in diesen Fällen nur dann ein neuer Bewohnerparkausweis zugeteilt, wenn der Halter auch gleichzeitig die Umschreibung des Fahrzeuges nach Jena beantragt.

  • Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters - Wenn Sie den Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug beantragen, für das Sie nicht gleichzeitig der Halter sind, benötigen Sie eine schriftliche Nutzungsberechtigung des Fahrzeughalters.
  • ggf. eine schriftliche Vollmacht - Wenn Sie einen Dritten mit der Beantragung des Bewohnerparkausweis beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

Dokumentenausgabe - ohne Termin

Bereits beantragte und nun abholbereite Dokumente (Reisepass, Personalausweis und eID-Karte sowie Dokumente der Fahrerlaubnisbehörde) können Sie während der Öffnungszeiten am Empfang ohne Termin abholen.

Andere Anliegen mit Terminvereinbarung

Für persönliche Vorsprache wegen anderen Anliegen muss ein Termin gebucht werden. Das geht online oder telefonisch.

Öffnungszeiten

Tag
Zeiten
Montag 08:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 – 13:00 Uhr

 

Samstage im Monat Tage Zeiten
Januar 04.01. und 18.01.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Februar 01.02., 15.02. und 22.02.2025 09:00 - 13:00 Uhr
März 01.03. und 15.03.2025 09:00 - 13:00 Uhr
April 12.04.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Mai 03.05. und 17.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juni 07.06. und 21.06.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Juli 05.07. und 19.07.2025 09:00 - 13:00 Uhr
August 02.08. und 16.08.2025 09:00 - 13:00 Uhr
September 06.09., 13.09. und 27.09.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Oktober 11.10. und 25.10.2025 09:00 - 13:00 Uhr
November 08.11. und 22.11.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Dezember 06.12. und 20.12.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Leistungen Gebühr
Ausstellung des Bewohnerparkausweises im Bürgerservice (für ein Jahr) 120,00 €
Ausstellung des Bewohnerparkausweises online (für ein Jahr) 120,00 €
Ersatz nach Verlust 10,50 €
zuzüglich Klebesiegel 0,30 €

Hinweis

Es erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung der Gebühren bei Rückgabe bzw. Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen vor Ablauf der Gültigkeit. Die Gebühr verringert sich ausschließlich zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Ausweises entsprechend der anteiligen Monate, sofern ein Ausweis für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr beantragt wird. Es handelt sich hierbei um eine Verwaltungsgebühr und nicht um eine Nutzungsgebühr ähnlich einer Miete.

  • § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Verkehrsblatt (VkBl.) vom 28.02.2002, Heft 4/2002, S. 147
  • Stadtratsbeschluss Nr. 99/05/61/2266 vom 19.05.1999
Name Funktion/Bereich Kontakt
Mitarbeiter/-innen

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