#684-2019

Beschreibung des Mangels

Null Winterdienst seit Einsetzen des Schneefalls vor zwei Tagen auf dem mit Abstand gefährlichsten Abschnitt des "Radwegs" entlang der Rudolstädter Straße.
Wer trägt in Jena eigentlich die Sicherungspflicht für derlei Sonderwege?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenreinigung/Winterdienst
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenreinigung
Geokoordinaten
50.888232611881, 11.586901545525

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Jena ist die Reinigungspflicht und somit der Winterdienst auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Dies gilt auch für gemeinsame Geh- und Radwege.

Der Grundstückseigentümer wurde von uns auf seine Pflichten hingewiesen.

 

Der Mangel #684-2019 wurde migriert.

Kommentare

Die Radfahrer wieder:
https://www.bussgeldkatalog.de/radwegebenutzungspflicht/

Zitat:
"Radwegebenutzungspflicht: Grundsätzliches Urteil von 2010

Um den Verkehr auf der Straße frei von Fahrrädern zu halten, waren viele Kommunen dazu übergegangen, die blauen Schilder für die Radwegebenutzungspflicht aufzustellen. Damit einher geht nämlich auch ein Fahrverbot für die Fahrbahn.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereitete aber dieser inflationären Handhabung des blauen Schilds mit einem Grundsatzurteil (BVerwG 3 C 42.09) ein Ende. Das Gericht bestätigte, dass für Fahrräder die Benutzung der Fahrbahn der Regelfall ist. Schilder, welche eine Radwegebenutzungspflicht ausweisen dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen aufgestellt werden."

Weiterhin ist es Radfahrern immer erlaubt auf der Fahrbahn zu fahren, wenn der Radweg wegen
schlechtem Zustand, parkenden Autos oder Witterungsverhältnissen unbenutzbar ist.

Einen Anspruch auf geräumte Radwege gibt es in der StVo nicht.

aber daß ist leider auch durch die inflationäre Freigabe der Fußwege für Radfahrer bedingt. Selbst wenn ein reiner Fußweg mit Zusatzschild "Radfahrer frei" da ist (Radfahrer können auf dem Fußweg fahren wenn keine Fußgänger behindert werden, müssen aber nicth), denken manche Autofahrer die Radfahrer anzuhupen.
Ich wurde in der Erfurter Straße da schon fast umgefahren. Hier hilft nur anzeigen des Autofahrers...

In der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Jena ( https://ksj.jena.de/fm/41/Stra%C3%9Fenreinigungssatzung%20amtsblatt%205… ) ist die Schneeräumpflicht nach §10 aber recht eindeutig auf "Gehwege" beschränkt. Die Begriffe "Radwege" und "gemeinsame Geh-/Radwege" kommen in der gesamten Satzung nur einmal vor, werden bezüglich der Pflichten aber nicht mit reinen "Gehwegen" gleichgesetzt.

Sollte sich die Gleichsetzung anderweitig ergeben, wäre zumindest die nach §13 zu ahndende Ordnungswidrigkeit mit obigem Foto dokumentiert.

Radfahrer sind gefährlich. Sie haben auch leider kein Nummernschild. Dadurch kann man Sie nur schwer identifizieren und anzeigen.

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