Reisegewerbe anmelden - Reisegewerbekarte
Wenn Sie außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung Waren oder Leistungen anbieten oder Bestellungen für Waren oder Leistungen aufsuchen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Das Gleiche gilt für die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als Schausteller.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- vollständig ausgefüllter Antrag Reisegewerbekarte -> formulare
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung bei Erlaubnisantrag)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung im Bürgerservice)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Öffnungszeiten
Tag | Zeiten |
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Montag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 11:30 Uhr |
Hinweis
Wir bitten dringend um eine Terminabsprache! Nur so können wir die Anwesenheit des Mitarbeiters oder eines Stellvertreters gewährleisten. Wenden Sie sich hierfür telefonisch oder per E-Mail an die angegebenen Ansprechpartner.
Gebühren
Leistungen | Gebühren |
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Erteilung Reisegewerbekarte |
50 bis 400 € (einzelfallabhängig, nach Verwaltungsaufwand) |
Auszug Gewerbezentralregister | 13 € |
Führungszeugnis (im Bürgerservice) | 13 € |
Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte möglich.
Ansprechpersonen
Name | Funktion/Bereich | Kontakt |
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Frau Kammacher | Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten Handelsgeschäfte, Reisegewerbe, Reisebüros, Gaststätten, Beherbergung, Spielhallen, Veranstaltungsservice, Promotion, Werbung Team Gewerbe |
E-Mail: gewerbe@jena.de Telefon: 0049 3641 49-2162 Raum: 01.01_07 |