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Denkmalschutz - Fördermöglichkeiten

Um die Erhaltungspflichten von Kulturdenkmalen nach § 7 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) zu erfüllen, helfen verschiedene Steuervergünstigungen nach Denkmalrecht, aber auch direkte Zuwendungen.

Zuschüsse zur Denkmalpflege

Eigentümer von Kulturdenkmalen können durch Zuschüsse aus Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Freistaates Thüringen, durch kommunale Fördermittel sowie durch Mittel öffentlicher oder privater Stiftungen unterstützt werden.

Die Untere Denkmalschutzbehörde

  • berät zu allen Fragen der Antragstellung (Fristen, Unterlagen etc.)
  • gewährt kommunale Fördermittel im Rahmen der Verfügbarkeit
  • prüft Anträge an andere Fördermittelgeber, wie z. B. das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie oder die Deutsche Stiftung Denkmalsschutz vor und gibt diese an die entsprechende Institution

Steuerbegünstigungen nach Denkmalrecht

Erhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen sind steuerlich begünstigt. Die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen gem. § 31 ThürDSchG nach Maßgabe der Steuergesetze setzt eine Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde voraus, die nachweist, dass die vorgenommenen Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung eines Objektes als Kulturdenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich und in Abstimmung mit der Bescheinigungsbehörde durchgeführt worden sind.

Das Geltendmachen von steuerlichen Vergünstigungen ist an vorherige Abstimmungen mit dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) gebunden, die als Bescheinigungsbehörde fungiert. Die Bescheinigung muss vom Eigentümer schriftlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beantragt werden. Die Bescheinigung ist gegenüber der zuständigen Finanzbehörde Grundlage einer Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen.

Zuschüsse zur Denkmalpflege aus kommunalen- und Landesmitteln

  • Antragsformulare mit Anlagen entsprechend den jeweiligen Förderrichtlinien in dreifacher Ausfertigung

Steuerbegünstigungen nach Denkmalrecht

Mit dem Antrag auf steuerliche Förderung sind einzureichen:

  • Dokumentation der Maßnahme
  • denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
  • Originalrechnungen
  • Zahlungsnachweise
Tag Zeiten
Montag nach Vereinbarung
Dienstag

08:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag

08:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr

Freitag 08:00  12:00 Uhr

Hinweise

Aufgrund einer Vielzahl wahrzunehmender Außentermine wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Nach Vereinbarung sind auch Termine außerhalb der angegebenen Zeiten möglich.

Leistungen Gebühr

Beratung zu Zuschüssen der Denkmalpflege und der Erteilung einer Bescheinigung zu Steuerbegünstigungen nach Denkmalrecht

gebührenfrei
  • Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) - Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.04.2004 zuletzt geändert durch Art. 1 und Art. 2 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes 2018 (ThürVwRG2018) am 18.12.2018.
  • Thüringer Denkmalförderrichtline
  • Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.10.2009 zuletzt geändert durch Art. 6 (2) des Gesetzes vom 19.12.2018,                              § 7i EStG: Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
Name Funktion/Bereich Kontakt
Elke Zimmermann

Teamleiterin

Team Denkmalschutz

E-Mail: denkmalamt@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5140

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 02_32

Martina Wildschütz

Sachbearbeiterin Fördermittel und Steuern

Team Denkmalschutz

E-Mail: denkmalamt@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-5141

Fax: 0049 3641 49-5055

Raum: 02_34

Standort

Team Denkmalschutz

Am Anger 26
07743 Jena
Deutschland