#6012-2021

Beschreibung des Mangels

E-scooter steht mitten auf dem Gehweg
Foto aufgenommen 15.49 Uhr

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.925805533679, 11.584797304422

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Bei dem von Ihnen gemeldeten Anliegen liegt leider kein Mangel vor. Grundsätzlich können die E-Scooter – außer in den Verbotszonen am Saaleufer – innerhalb der Stadt überall unter gegenseitiger Rücksichtnahme alller Verkehrsteilnehmer abgestellt werden. Hier sind wir für das umsichtige Mitdenken aller Nutzer dankbar. Dies ist auch entsprechenend in den Nutzungsbedingungen des Anbieters hinterlegt.

https://tier-eu.freshdesk.com/de/support/solutions/articles/76000016667-wie-und-wo-kann-ich-parken-

Ihr Mängelmelder-Team

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #6114-2021, die neue ID ist: #6012-2021.

Kommentare

Nur leider klappt dies nicht mit der Rücksichtnahme. Sodass Gehwege zugeparkt werden und Kinder nicht daran vorbeikommen. Ergo ist dies ein Mangel der vom Ordnungsamt besser kontrolliert werden sollte.

<p>Vielen Dank für die konstruktive Kritik, welche wir auch entsprechend weitergeben.</p>

<p>Grundsätzlich möchten wir im Vorfeld darauf hinweisen: Das Ordnungsamt kann stets ein Auge mit auf den Sachverhalt bei ihren Außeneinsätzen haben, dennoch obliegt es den Betreibern sowie den Nutzern sicher zustellen das ein solcher E-Roller richtig abgestellt wird. Insofern dies nicht geschehen ist, können auch die Beschwerdeführer eigeninitiativ Abhilfe schaffen. Dies wäre z.B. durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber - Zuordnung durch Emblem auf dem Fahrzeug - oder durch umstellen des Fahrzeuges möglich.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

Die Antwort ist unfassbar.
Wenn also ein für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt wurde, sollen sich Betroffene an den Vermieter des Fahrzeuges wenden?

Das spiegelt ja hervorragend die Arbeitseinstellung des Ordnungsamtes wider.
Richtige Antwort:
"bitte dokumentieren Sie den Verstoß gegen die StVO zukünftig eindeutig mit erkennbarem Kennzeichen und senden dies zusammen mit allen notwendigen Angaben an: [...]. Wir leiten dann ein Bußgeldverfahren ein."

<p>Werter Gast,</p>

<p>wir wollten mit unserer Antwort niemandem zu nahe treten oder Entrüstung auslösen. Wir entschuldigen uns in aller Form, wenn wir uns missverständlich ausgedrückt haben.<br />
<br />
Das Thema E-Scooter wird sehr kontrovers behandelt, das ist uns bewusst. Ebenso, dass es nicht nur umsichtige Nutzer:innen gibt, auch das wissen wir – und natürlich sind wir dankbar für entsprechende Hinweise. Allerdings möchten wir dafür sensibilisieren, dass die Kontrolle über das richtige Abstellen der E-Scooter in der Tat zu vorderst Aufgabe des Betreibers ist, nicht des Ordnungsamtes. Das können Sie natürlich nicht wissen – daher unsere Bitte, die auch nur als solche verstanden werden soll, direkt den Hinweis weiterzugeben, da wir in der Regel in diesem Fall auch nichts anderes machen. Ein Bußgeld verfahren ist im übrigen sehr umfangreich und bedarf einer ganzen Reihe an Informationen und Details, bessere Auskunft dazu kann Ihnen gern das Team der Bußgeldstelle geben. <a href="mailto:bussgeld@jena.de">bussgeld@jena.de</a></p&gt;

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

eigentliche Mangel sind hier aber die widerrechtlich parkenden Fahrzeuge.

Wie sie schreiben, ist das abstellen "unter gegenseitiger Rücksichtnahme alller Verkehrsteilnehmer" erlaubt.
Das Foto zeigt aber eindeutig, dass dies hier nicht der Fall ist, denn ältere Menschen mit Rollator, Kinderwagen etc. können hier nicht mehr passieren.
Ja, das liegt auch daran, dass hier (wie immer und immer und immer wieder) Autos im absoluten Halteverbot stehen (teilweise auf dem Gehweg und dadurch ein Durchkommen dann nicht mehr möglich ist.
Hier besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Das regelmäßige Kontrollieren hilft da nur wenig. Wenn solche Situationen ständig vorhanden sind, müssen die Gegebenheiten so verändert werden, dass regelwidriges Verhalten nicht mehr möglich ist. Das Aufstellen eines Halteverbot-Schildes genügt hier eben offensichtlich nicht, es müssten durch Verkehrstechnische Maßnahmen Haltemöglichkeiten für Lieferdienste durch Poller o. dgl. eingerichtet werden, die sonst eben nicht zum illegalen Parken einladen. Wenn dann auch Fahrrad- bzw. E-Scooter-Stellplätze dort entstünden wäre das nur ein Gewinn - man wird ja noch träumen dürfen.

Die Antwort ist aus Sicht von Betroffenen absolut nicht nachvollziehbar.
Die Neugasse ist ein, nein DAS Paradebeispiel für den Falschparkerwildwuchs in Jena.
Tagtäglich lässt sich beobachten, wie das absolute Haltverbot insbesondere im Einmündungsbereich Grietgasse vollständig ignoriert wird.
Der Fahrverkehr nimmt in Ermangelung verfügbarer Restfahrbahnbreite dann den (linken) Gehweg in Anspruch, als zu Fuß Gehender darf man sehen, dass man nicht angekarrt wird.

Die Gehwege in der Neugasse sind untermaßig und eigentlich nur im Gänsemarsch nutzbar. Wenn dort ein EKF wie im Foto abgestellt wird, ist der Gehweg de facto NICHT nutzbar.
Hier auf allgemeine Nutzungsbedingungen hinzuweisen, läuft einfach fehl. Es gilt die StVO. Das Abstellen wie im Foto ist unabhängig irgendwelcher privatrechtlichen Nutzungsbedingungen zwischen Anbieter und "Mieter" nicht zulässig.

Eine mögliche Antwort wäre daher gewesen:
- wir waren da, EKF steht nicht mehr ordnungswidrig auf dem Gehweg
- "wir werden die Neugasse im Rahmen der üblichen Überwachung Mo-Do(Fr) zwischen 8 und 15(12) Uhr hin und wieder kontrollieren, Verwarngelder aussprechen und einfach hoffen, dass das Falschparken dann auf wundersame Weise aufhört. Selbstverständlich finden Mo-Do(Fr) zwischen 15(12) und 8 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen keine Kontrollen statt. "

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