Beschreibung des Mangels
Die Widmung der Wege entlang des Saalebogens ist völlig inkonsistent.
Die Wege sind teils als kombinierte Geh- und Radwege gekennzeichnet, teils ist nur die Einfahrt von KFZ verboten und wieder andere sind überhaupt nicht gekennzeichnet. In Summe bewegen sich dann Fußgänger, Radfahrer und Autos auf dem Hauptweg des Parks, jeder mit unterschiedlichen Ansichten über die Widmung des Weges.
Hier wäre eine klare Kennzeichnung wünschenswert und vor allem sollte die Zufahrt von KFZ besser unterbunden werden, die jetzt in der wärmeren Jahreszeit wieder zahlreicher zu den beliebtesten Grill- und Angelplätzen fahren und dann auf den Wiesen geparkt werden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.886702990018, 11.602082848549
Kommentare
ja, das stimmt - für kfz…
Permalinkja, das stimmt - für kfz gesperrt. das bitte aber auch kontrollieren und sanktionieren. nur darauf kommt es an.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 04.06.2020 - 20:00
Naja, so klar ist da nichts gesperrt!
PermalinkAlso wenn man von Süden her die Prüssingstraße entlang fährt, findet man eigentlich schnell eine Möglichkeit, um "legal" mit dem Auto in den Park zu fahren:
1. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
2. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
3. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
4. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 = gesperrt für KFZ.
5. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 = gesperrt für KFZ.
6. Zufahrt (gegenüber Konrad-Zuse-Straße 2): Keine Kennzeichnung und das Tor steht wie üblich offen oder lässt sich ohne Schlüssel aufschieben.
7. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 obwohl Weg nur 1,5m breit = gesperrt für KFZ.
8. Zufahrt: Keine Kennzeichnung.
9. Zufahrt: Keine Kennzeichnung.
10. Zufahrt (am Fußgängerüberweg): Keine Kennzeichnung und das Tor steht auch häufiger offen oder lässt sich ohne Schlüssel aufschieben.
11. Zufahrt: Keine Kennzeichnung. Wird mit einem Schlenker als Zufahrt genutzt, wenn die Tore an 10. tatsächlich festverschlossen sind.
Weiterhin ist es mindestens ungünstig, wenn Wege von der einen Seite als kombinierter Geh- und Radweg gekennzeichnet sind und von der anderen Seiten nichts darauf hindeutet.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 08.06.2020 - 14:18