#3530-2020

Beschreibung des Mangels

Die Widmung der Wege entlang des Saalebogens ist völlig inkonsistent.
Die Wege sind teils als kombinierte Geh- und Radwege gekennzeichnet, teils ist nur die Einfahrt von KFZ verboten und wieder andere sind überhaupt nicht gekennzeichnet. In Summe bewegen sich dann Fußgänger, Radfahrer und Autos auf dem Hauptweg des Parks, jeder mit unterschiedlichen Ansichten über die Widmung des Weges.
Hier wäre eine klare Kennzeichnung wünschenswert und vor allem sollte die Zufahrt von KFZ besser unterbunden werden, die jetzt in der wärmeren Jahreszeit wieder zahlreicher zu den beliebtesten Grill- und Angelplätzen fahren und dann auf den Wiesen geparkt werden.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.886702990018, 11.602082848549

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die Zufahrtswege sind klar für den Kfz-Verkehr klar gesperrt.

Nur darauf kommt es an.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3622-2020, die neue ID ist: #3530-2020.

Kommentare

ja, das stimmt - für kfz gesperrt. das bitte aber auch kontrollieren und sanktionieren. nur darauf kommt es an.

Also wenn man von Süden her die Prüssingstraße entlang fährt, findet man eigentlich schnell eine Möglichkeit, um "legal" mit dem Auto in den Park zu fahren:
1. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
2. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
3. Zufahrt: Gesperrt für KFZ durch Zeichen 260.
4. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 = gesperrt für KFZ.
5. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 = gesperrt für KFZ.
6. Zufahrt (gegenüber Konrad-Zuse-Straße 2): Keine Kennzeichnung und das Tor steht wie üblich offen oder lässt sich ohne Schlüssel aufschieben.
7. Zufahrt: Gekennzeichnet mit Zeichen 240 obwohl Weg nur 1,5m breit = gesperrt für KFZ.
8. Zufahrt: Keine Kennzeichnung.
9. Zufahrt: Keine Kennzeichnung.
10. Zufahrt (am Fußgängerüberweg): Keine Kennzeichnung und das Tor steht auch häufiger offen oder lässt sich ohne Schlüssel aufschieben.
11. Zufahrt: Keine Kennzeichnung. Wird mit einem Schlenker als Zufahrt genutzt, wenn die Tore an 10. tatsächlich festverschlossen sind.

Weiterhin ist es mindestens ungünstig, wenn Wege von der einen Seite als kombinierter Geh- und Radweg gekennzeichnet sind und von der anderen Seiten nichts darauf hindeutet.

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