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Landtagswahl

Der Thüringer Landtag wird alle 5 Jahre gewählt. Die Stadt Jena bildet die Wahlkreise 37 Jena I westlich der Saale und 38 Jena II östlich der Saale (inklusive Löbstedt und Zwätzen).

Die Festlegung des Wahltages erfolgt durch die Thüringer Landesregierung. Der nächste Wahltermin ist voraussichtlich im Herbst 2029. Diese Internetseite wird nach Festlegung des Wahltermins aktualisiert.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 01.09.2006 oder früher)
  • seit mindestens 01.06.2024 im Wahlgebiet Land Thüringen eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (durch Richterspruch)

Das Wahlrecht darf nur einmal und persönlich ausgeübt werden.

Wahlkreiseinteilung zur Landtagswahl 2024

Die Stadt Jena bildet die Wahlkreise 37 Jena I westlich der Saale und 38 Jena II östlich der Saale (inklusive Löbstedt und Zwätzen).

Wahlkreis 37 Jena I

beinhaltet die Ortsteile

Wahlkreis 38 Jena II

beinhaltet die Ortsteile

Ammerbach, Burgau, Closewitz, Cospeda, Göschwitz, Isserstedt, Jena-Nord, Jena-Süd, Jena-West, Jena-Zentrum, Krippendorf, Leutra, Lichtenhain, Lützeroda, Maua, Münchenroda/Remderoda, Vierzehnheiligen, Winzerla

Drackendorf, Ilmnitz, Jenaprießnitz/Wogau, Kernberge, Kunitz/Laasan, Lobeda-Altstadt, Löbstedt, Neulobeda, Wenigenjena, Wöllnitz, Ziegenhain, Zwätzen

Die Wahlkreise werden wiederum in einzelne Wahlbezirke untergliedert.

Wählerverzeichnis

Eintragung von Amts wegen

Sie können Ihr Wahlrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl mit Alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in Jena gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Wohnungslose

Wahlberechtigte, die sich in Jena aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben, müssen bis zum 11.08.2024 die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie an der Landtagswahl teilnehmen wollen.

Zuzug nach Jena nach dem 21.07.2024

Wahlberechtigte, die aus einer anderen Thüringer Gemeinde nach Jena zugezogen sind und sich nach dem 21.07.2024 in Jena anmelden, sind im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen. Sie bleiben dort eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahlraum wählen können. Sie können sich auch von Ihrer früheren Wahlbehörde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausstellen lassen.

Wollen Sie in Jena wählen, müssen Sie spätestens bis zum 11.08.2024 schriftlich bei der Wahlbehörde (bürgerservice) der Stadt Jena einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Jena stellen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.

Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in Jena liegende Nebenwohnung nach dem 21.07.2024 als Hauptwohnung anmelden bzw. in Jena eine weitere Wohnung beziehen, die Ihre Hauptwohnung wird.

Nach dem 11.08.2024 ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nicht mehr möglich.

Umzug innerhalb der Stadt Jena

Wahlberechtigte, die innerhalb von Jena umgezogen sind und sich nach dem 21.07.2024 ummelden, bleiben in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen. Eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren Wahlraum wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.

In Ausnahmefällen werden auf Antrag Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen, deren Hauptwohnung außerhalb Thüringens liegt, wenn sie in Jena mit Nebenwohnung gemeldet sind und am Ort der Nebenwohnung ihren Lebensmittelpunkt haben. Der Antrag ist spätestens am 50. Tag vor der Wahl, 13.07.2024 bei der Gemeinde am Ort der Nebenwohnung zu stellen. Der Wahlberechtigte hat dabei glaubhaft zu machen, dass er seinen Lebensmittelpunkt am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Thüringen haben wird.

Wahlbenachrichtigung

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält spätestens bis zum 21. Tag (11.08.2024) vor der Wahl per Post eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtung erfüllt zwei Funktionen:

  1. Sie dient zusammen mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Wahlberechtigung, wenn Sie am Wahlsonntag in Ihren Wahlraum wählen gehen. Das Schreiben ist also mitzunehmen.
  2. Ihr Wahlraum ist im Wahlbenachrichtigungsschreiben genannt. Falls Sie Ihren Wahlraum am Wahlsonntag nicht aufsuchen, können Sie mit den Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Briefwahl, auch gern online, beantragen.

Antragswege für Briefwahlunterlagen

  • Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt am 30.07.2024, 12:00 Uhr und endet am Mittwoch vor dem Wahltermin, da die Unterlagen sonst vermutlich nicht mehr rechtzeitig bei Ihnen ankommen würden. Dies gilt auch für die Beantragung per formloser E-Mail.
  • schriftlicher Antrag / persönliche Vorsprache: Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post, per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen.
  • Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr abgeholt werden. Dazu sprechen Sie (Bevollmächtigung) bitte Am Anger 28, 07743 Jena vor.
  • Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
  • Frist zur Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen beginnt am 30.07.2024, 12:00 Uhr und endet am Mittwoch vor dem Wahltermin
  • Der Wahlbrief muss bis zum Wahltag um 18:00 Uhr wieder bei der Wahlbehörde der Stadt Jena eintreffen; Postlaufzeiten sind zu beachten.
Tag Zeiten
Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
  • Thüringer Landeswahlgesetz
  • Thüringer Landeswahlordnung
Name Funktion/Bereich Kontakt
Wahlhelfermanagement

Wahlbehörde

E-Mail: wahlhelfende@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-4455

Fax: 0049 3641 49-2020

Herr Matthias Bettenhäuser

Wahlleiter

Wahlbehörde

E-Mail: wahlen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2005

Fax: 0049 3641 49-2020

Frau Diana Kölbel

stellvertretende Wahlleiterin

Wahlbehörde

E-Mail: wahlen@jena.de

Telefon: 0049 3641 49-2120

Fax: 0049 3641 49-2114

Standort

Wahlbehörde

Am Anger 15
07743 Jena
Deutschland