Fördermöglichkeiten für Studierende
Die Finanzierung des Studiums darf nicht mit sozialen Leistungen geschehen. Deshalb verrichten viele Studierende studentische Nebentätigkeiten oder gehen in erlaubtem Umfang einer Erwerbstätigkeit nach.
In Deutschland gibt es mehr als 2.000 Stipendiengeber, die Studierende vor allem in fortgeschrittenen Semestern fördern. Die einzelne Leistungsvereinbarung wird vertraglich ausgehandelt. Eine Bewerbung muss in der Regel ein Jahr im Voraus erfolgen. Stipendien sind rückzahlungsfrei.
Alternativ können Sie einen Studienkredit aufnehmen oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
Mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unterstützt der Staat hauptsächlich Studierende, aber auch Schüler und Auszubildende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und ihre ausbildung nicht selbst beziehungsweise durch die Unterstützung Sorgeberechtigter finanzieren können.
BAföG-Leistungen bestehen zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Die Weiterbewilligung während des Studiums ist an Nachweise zur erfolgreichen Teilnahme gebunden.
Die Gewährung von BAföG-Leistungen erfolgt gewöhnlich nur während der Regeldauer des Studiums. Spätestens 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer muss mit der Rückzahlung des Darlehens begonnen werden. Eine Ratenzahlung ist möglich.
Der zu erstattende Betrag ist niedriger, wenn Sie Ihren ausbildungsabschluss besonders schnell oder gut erreichen oder wenn Sie die Rückzahlung in einer Summe leisten.
BAföG-Leistungen beantragen Sie abhängig von der Art Ihrer ausbildung bei den Studierendenwerken Ihrer Hochschule oder beim Amt für ausbildungsförderung am Ort der ausbildungsstelle bzw. am Wohnort.